29.03.2010, 15:15
Parteisatzung der Zarja:
§ 1 – Allgemeines
(1) Die Partei trägt den Namen „Zarja".
(2) Der Parteisitz befindet sich in Koskow.
(3) Die Partei bekennt sich zur androischen Verfassung.
§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Partei werden kann, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- nicht für unmündig erklärt wurde
- im Genuss der staatsbürgerlichen Rechte ist
- nicht Mitglied einer anderen Partei oder einer parteifeindlichen Organisation ist
(2) Über Mitgliedsanträge entscheidet der Vorstand.
(3) Der Vorstand kann die Mitgliedschaft verweigern, sofern Zweifel bezüglich der Absichten des Mitgliedskandidaten bestehen.
(4) Ein Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(5) Die Mitgliedschaft kann durch den Vorstand entzogen werden.
§ 3 - Parteitag
(1) Der Parteitag setzt sich aus allen Mitgliedern der Partei zusammen.
(2) Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei. Er tagt ständig
(3) Dem Parteitag sitzt der Vorstand vor.
(4) Der Parteitag trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen.
§ 4 - Vorstand
(1) Der Vorstand ist ausführendes Parteiorgan.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag basisdemokratisch auf unbestimmte Zeit gewählt.
(3) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär und dem Parteischatzmeister.
(4) Der Vorsitzende ist oberster Repräsentant der Partei und leitet den Parteitag.
(5) Die Amtszeit des Vorstandes endet mit Abwahl, Tod oder Ausschluss.
§ 5 - Schlussbestimmungen
Die Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder durch den Parteitag geändert werden.
§ 1 – Allgemeines
(1) Die Partei trägt den Namen „Zarja".
(2) Der Parteisitz befindet sich in Koskow.
(3) Die Partei bekennt sich zur androischen Verfassung.
§ 2 - Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Partei werden kann, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- nicht für unmündig erklärt wurde
- im Genuss der staatsbürgerlichen Rechte ist
- nicht Mitglied einer anderen Partei oder einer parteifeindlichen Organisation ist
(2) Über Mitgliedsanträge entscheidet der Vorstand.
(3) Der Vorstand kann die Mitgliedschaft verweigern, sofern Zweifel bezüglich der Absichten des Mitgliedskandidaten bestehen.
(4) Ein Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(5) Die Mitgliedschaft kann durch den Vorstand entzogen werden.
§ 3 - Parteitag
(1) Der Parteitag setzt sich aus allen Mitgliedern der Partei zusammen.
(2) Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei. Er tagt ständig
(3) Dem Parteitag sitzt der Vorstand vor.
(4) Der Parteitag trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen.
§ 4 - Vorstand
(1) Der Vorstand ist ausführendes Parteiorgan.
(2) Der Vorstand wird vom Parteitag basisdemokratisch auf unbestimmte Zeit gewählt.
(3) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär und dem Parteischatzmeister.
(4) Der Vorsitzende ist oberster Repräsentant der Partei und leitet den Parteitag.
(5) Die Amtszeit des Vorstandes endet mit Abwahl, Tod oder Ausschluss.
§ 5 - Schlussbestimmungen
Die Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder durch den Parteitag geändert werden.
Parteiprogramm der Zarja:
I. Präambel
Die Zarja gibt sich hiermit folgendes Programm, welches die Lauterkeit ihrer Ziele einem jeden einsichtig machen soll.
II. Föderalismus
Die Zarja betont das föderalistische Prinzip des Staates, welches es zu stärken gilt. Die Partei setzt sich für eine brüderliche Gleichberechtigung der androischen Völker ein. Sie befürwortet daher, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gemäß die Umwandlung der Föderalen Republik in eine Föderation mit ethnisch geschlossenen nationalen Republiken. Die Republiken sollen das Recht haben mit Zweidrittelmehrheit in einer Volksabstimmung aus dem Staatenbund auszutreten.
III. Patriotismus
Obgleich die Selbstbestimmung der Völker von oberster Priorität ist, so kann kein Volk ohne ein gesundes Nationalbewusstsein leben. Es ist daher erste Bürgerpflicht, den nachwachsenden Generationen die reichhaltige Kultur Andros auf patriotische Art und Weise näher zu bringen. Gegenseitige Treue und Opferbereitschaft sollen in diesem Weltbild das soziale Miteinander prägen.
IV. Staatsmonopolismus
Der Staat hat als oberste Form des gemeinschaftlichen Zusammenlebens die grundlegenden Mittel dem Volke bereitzustellen. Der Staat hat für ein allgemeingültiges Gesundheitssystem, dass allen Bürger kostenlos eine ausgezeichnete medizinische Versorgung zukommen lässt, und ein allgemeingültiges Bildungssystem, welches einem jeden die gleiche, kostenlose schulische Grundausbildung gewährleistet. Weiterhin muss darf der Staat seine Vormachtstellung im Öffentlichen Verkehr und in der Energieversorgung nicht aufgeben. Die Ölindustrie als wertvollster Industriezweig ist zu verstaatlichen. Privatisierung staatlicher Güter ist abzulehnen.
I. Präambel
Die Zarja gibt sich hiermit folgendes Programm, welches die Lauterkeit ihrer Ziele einem jeden einsichtig machen soll.
II. Föderalismus
Die Zarja betont das föderalistische Prinzip des Staates, welches es zu stärken gilt. Die Partei setzt sich für eine brüderliche Gleichberechtigung der androischen Völker ein. Sie befürwortet daher, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gemäß die Umwandlung der Föderalen Republik in eine Föderation mit ethnisch geschlossenen nationalen Republiken. Die Republiken sollen das Recht haben mit Zweidrittelmehrheit in einer Volksabstimmung aus dem Staatenbund auszutreten.
III. Patriotismus
Obgleich die Selbstbestimmung der Völker von oberster Priorität ist, so kann kein Volk ohne ein gesundes Nationalbewusstsein leben. Es ist daher erste Bürgerpflicht, den nachwachsenden Generationen die reichhaltige Kultur Andros auf patriotische Art und Weise näher zu bringen. Gegenseitige Treue und Opferbereitschaft sollen in diesem Weltbild das soziale Miteinander prägen.
IV. Staatsmonopolismus
Der Staat hat als oberste Form des gemeinschaftlichen Zusammenlebens die grundlegenden Mittel dem Volke bereitzustellen. Der Staat hat für ein allgemeingültiges Gesundheitssystem, dass allen Bürger kostenlos eine ausgezeichnete medizinische Versorgung zukommen lässt, und ein allgemeingültiges Bildungssystem, welches einem jeden die gleiche, kostenlose schulische Grundausbildung gewährleistet. Weiterhin muss darf der Staat seine Vormachtstellung im Öffentlichen Verkehr und in der Energieversorgung nicht aufgeben. Die Ölindustrie als wertvollster Industriezweig ist zu verstaatlichen. Privatisierung staatlicher Güter ist abzulehnen.