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[Aussprache] Chinopien
#1
Grundlagenvertrag zwischen dem Gelben Reich und der Föderalen Republik Andro

Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Die Föderale Republik Andro und das Gelben Reich erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.

Paragraph 2 - Botschaften
(1)Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
(2)Die Vertragspartner beschließen, sich regelmäßig diplomatisch über bedeutende Neuigkeiten auszutauschen.

Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Einmischungen in Konflikte mit Drittstaaten dürfen nur unter Absprache mit der jeweils anderen Nation passieren.

Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Aktivitäten gegen den anderen zu unterlassen.

Paragraph 5 - Status
(1)Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
(2)Andro erkennt das Gelbe Reich als den alleinigen Vertreter aller chinopischen Länder und Kulturen an.
(3)Chinopien erkennt Andro als den alleinigen Vertreter der androischen Kultur und aller Völker des androischen Territoriums an.

Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verpflichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

Paragraph 7 - Kultur
(1) Die Vertragspartner beschließen eine Förderung für den Tourismus. Weiteres klären die Ministerien und Tourismusverbände.
(2)Es wird vereinbart, dass Schüler, Studenten und Sprachgruppen aus beiden Ländern ohne Visum in das jeweils andere Land zwecks Lern- und Studienreisen einreisen können. Weiteres regeln die jeweils nationalen Gesetze.
(3)Beide Unterzeichner vereinbaren, dass sie künftig in kulturellen Fragen näher zusammenarbeiten werden und sich die Kulturminister, Kulturattachés oder Botschafter o.ä. sich regelmäßig treffen.

Paragraph 8 - Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.



Wirtschaftsabkommen zwischen dem Kaiserreich Chinopien und der Föderalen Republik Andro

Aufbauend auf dem Grundlagenvertrag beider Staaten schließen das Kaiserreich Chinopien und die Föderale Republik Andro folgendes Wirtschaftsabkommen:

§ 1 Wirtschaftsverkehr
Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel.

§ 2 Zölle
(1) Private Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien sind aufgehoben.
(2) Gewerbliche Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien liegen bei maximal 5 % des Warenwertes.

§ 3 Unternehmensgründungen, Zweigstellen
(1) Beide Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Unternehmen, die ihren Sitz in Lande einer Vertragspartei haben, sind berechtigt, Zweigstellen im Lande der jeweils anderen Vertragspartei zu gründen. Mindestens 80 % der Angestellten müssen Bürger des Vertragspartners sein, in dessen Land die Zweigstelle eröffnet wird.

§ 4 Nationales Wirtschaftsrecht
Das jeweilige nationale Wirtschaftsrecht findet uneingeschränkte Anwendung.


Werte Kollegen,

Chinopien und Andro verbiendet eine freundliche und gute Beziehung. Diese wurde leider durch den Übergang in die Republik kurzzeitig unterbrochen. Doch nun reichen sich beide Staaten und ihre Völker wieder die Hände.
Die beiden Verträge über die Grundlagen und die wirtschaftlichen Übereinkünfte sollen wieder in Kraft gesetzt werden.

Geändert wurde nur die Bezeichnung Andros.

Ich betone hier, wie auch meine Vorgänger, das Andro Chinopien, das Gelbe Reich, als alleinigen Vertreter ganz Chinopiens, des von ihm beanspruchten Territoriums und aller Chinopen anerkennt und betrachtet.

Gibt es dazu Wortmeldungen?
#2
Können wir abstimmen?
#3
Wir stimmeb ab

Sind sie für die Reaktivierung der Verträge?

Da
Njet
Enthaltung

Dauer: 5 Tage
#4
71x DA

Damit angenommen.
  


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