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Volksentscheid am 28. März 2010
#1
Die Regierung der Föderalen Republik Andro ruft alle Bürger Andros in den Provinzen auf, in einem Volksentscheid am 28. März 2010 den Antrag auf Verfassungsänderung mit ihrer Stimme zu unterstützen.

Der Wortlaut lautet wiefolgt:

Verfassungsänderung zur Stärkung des Föderalismus


Artikel 1

§ 5 der Verfassung wird wiefolgt geändert:

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

in

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges aus 151 Mandaten bestehenden Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.


Artikel 2

Unter der Markierung § 5a wird folgender Paragraph in die Verfassung aufgenommen:

Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 51 Stimmen
Korgowska - 35 Stimmen
Viltuvija - 30 Stimmen
Ribir - 23 Stimmen
Almachistan - 11 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein.


Artikel 3

Diese Änderung tritt an dem Tage in Kraft, an dem 3/4 aller Bürger in einer Volksabstimmung gem. § 9 Verf. ihr zustimmen.
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#2
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010

Kaija Räikkönen
_________________________________________________
für die Republik Mavettä

Dymko XXIII. Khan
_____________________________________________
für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
_________________________________________________
für das Zarentum Veriania

[Bild: siegel_miprae.jpg]
_________________________________________________
für die Föderale Republik Andro
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#3
Ich hoffe, dass die Bürger das annehmen. Es ist eine große und wichtige Verfassungsreform, vor allem hinsichtlich des Föderalismus.
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#4
Erst jetzt fällt ihm ein kleiner Fehler auf.

Müsste es nicht eigentlich "Korgowskawisch" heißen?
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#5
Stimmt.
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#6
Nope. Die Adjektivierung lautet Korgowsischer Zar. (klingt finde ich besser als korgowskawisch, viel zu sperrig.
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#7
Korgowska
korgowskawisch.
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#8
Nicht zwangsläufig.
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#9
Fragen wir unsere Uniprofessoren.
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#10
Die Abstimmungen haben im Wahlamt begonnen.
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