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Doch 3 Gründungsmitglieder ist ok. Eine Partei ist ja eine Versammlung von politisch Gleichgesinnten, die eine bes. Gruppe repräsentieren. Lediglich 2 Personen sind mE keine Gruppe, sondern ein Paar, um von einer heterogenen Gruppe auszugehen, braucht es daher mE min. 3 Personen.
Parteien brauchen keine Mindestmitgliederanzahl. Sie brauchen nur 3 Gründungsmitglieder. Das ist nicht dasselbe.
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Dann kann ja jeder sich 2 Leute suchen und diese treten dann direkt wieder aus.
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Ja, man kann jedes Gesetz umgehen. Auf der anderen Seite nutzt ihm das dann wenig. Weil er mit einer 1-Mann Partei nicht zur Duma Wahl antreten kann. Da würden ihm dann zwei weitere Kandidaten fehlen.
Außerdem würde ich den zweiten Abschnitt Vereine aus dem Gesetz rausnehmen und ein reines Parteiengesetz draus machen, vorallem unter Berücksichtung wenn Vereinsrecht zu Provinzialrecht wird.
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Wenn, noch ist es das ja nicht. Dennoch muss auch die Republik Vereinsrecht kennen, sofern die Provinzen keine Exekutive haben sollten.
Also: zur Dumawahl kann man nur antreten, wenn man, egal ob Partei oder nicht, 3 Personen auf der Liste hat.
Das wird aber echt schwer, und schreckt alle ab.
Das finde ich nicht gut. Ich bin nach wie vor für Unterschriften für Parteiengründung und für Listen.
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Nein, man muß sich dann eben zusammenfinden. Wir wollen ja gerade Einzelkandidaturen, bzw Listen verhindern. Außerdem hatten wir uns schon auf min. 3 geeinigt. Wir kommen nicht weiter, wenn wir uns immer im Kreis drehen und bereits vereinbarte Dinge wieder in Frage stellen.
Mein erklärtes Ziel vor meiner Wahl war es, die politische Stabilität Andros zu verbessern. Andere mögen das langweilig finden oder technokratisch. Es gibt sicher auch subversive Elemente, die von den Unruhen und Tumultartigen Zuständen der letzten Jahre profitiert haben, die ihre eigenen kleinen Süppchen gekocht haben, um ihre eigenen individuellen Ziele auf Kosten der Allgemeinheit des Staates zu erreichen.
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Ich bin auf alle Fälle dafür, dass Land stabiler zu machen. Aber derzeit sehe ich es so, dass die DPA dann lange Zeit alleine regieren wird.
Dann wäre hier die Frage: stimmen Bürger über die Listen als ganzen ab, oder wäre kommulieren möglich. Denn bei letzerem wäre der Faktor unmittelbare Wahl mehr gegeben, vor allem wenn es nur eine 3er Liste gibt.
Man kann d.h. sagen: ja/ nein. etc.
Und gibt es doch 2 Listen à 3 Kanidaten, dann wird die jeweilige Endsumme auch so verrechnet, dass am ende 45%, 55% rauskommt etc.
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Zitat:Parteiengesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Schaffung, Ordnung und Auflösung von Parteien.
§1 Definition
(1)Parteien sind politische Vereinigungen von Bürgern für ein gemeinsames Interesse mit dem Ziel, sich aktiv in die Politik einzubringen und das Allgemeinwohl zu fördern.
(a)Parteien tragen zur Willensbildung der Bevölkerung bei und dienen als Mittler zwischen Bürgern und Staat.
(b)Sie nehmen direkten Einfluss auf die Politik Andros und der Regierung.
©Sie bekennen sich zur Republik und erhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
(2)Parteien bestehen aus mindestens einer Person.
(3)Parteien verfügen über ein Parteiprogramm und eine Parteisatzung, die die Inhalte und Ziele der Partei wiedergibt.
(4)Parteien müssen sich in ihrer Satzung zur Verfassung und dem Staat Andro bekennen.
(5)Parteien sind keine Vereine.
(6)Nur Parteien dürfen Parteienlisten zur Wahl aufstellen.
§2 Gründung einer Partei
(1)Eine Partei wird beim Innenministerium beantragt.
(2)Dabei müssen §1. (1)-(4) erfüllt werden.
(3)Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
[color="red"]-3 Gründungsmitglieder[/color]
(4)Die Gründung kann verweigert werden, wenn die Kriterien nicht eingehalten werden.
§3 Verbot oder Auflösung einer Partei
(1)Eine Partei wird automatisch aufgelöst wenn sie:
[color="red"]-an zwei Dumawahlen in direkter Folge nicht teilgenommen hat
-sie keine aktiven Mitglieder mehr hat
[/color]
(2)Eine Partei kann verboten werden, wenn ein Verstoß gegen die Gesetze oder Verfassung mit Worten, Taten oder Schrift durch ein Gericht nachgewiesen werden kann. Nur ein Gericht kann Parteien verbieten.
(3) Für (2) müssen folgende Dinge gegeben sein:
[color="red"]-Verfassungsfeindlichkeit
-Kriegstreiberei
-Volksverhetzung[/color]
(4)Die Partei wird nach einem gerichtlichen Urteil vom Innenministerium aufgelöst.
§4 Meldepflicht
(1)Parteien müssen Änderungen ihres Programmes, der Satzung, des Parteisitzes/ Vereinshauses oder die Auflösung dem Innenministerium melden.
(2)Das Innenministerium muss Parteien über ein mögliches Defizit oder eine Auflösung mindestens 14 Tage vor Auflösung informieren. Wenn die Partei nicht reagiert, und sein Defizit bzw. seine Aktivität verbessert, wird sie ohne Widerspruchsrecht aufgelöst.
§5 In-Kraft-Treten
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.
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Zitat:Parteiengesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Schaffung, Ordnung und Auflösung von Parteien.
§1 Definition
(1)Parteien sind politische Vereinigungen von Bürgern für ein gemeinsames Interesse mit dem Ziel, sich aktiv in die Politik einzubringen und das Allgemeinwohl zu fördern.
(a)Parteien tragen zur Willensbildung der Bevölkerung bei und dienen als Mittler zwischen Bürgern und Staat.
(b)Sie nehmen direkten Einfluss auf die Politik Andros und der Regierung.
©Sie bekennen sich zur Republik und erhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
(2)Parteien bestehen aus mindestens einer Person.
(3)Parteien verfügen über ein Parteiprogramm und eine Parteisatzung, die die Inhalte und Ziele der Partei wiedergibt.
(4)Parteien müssen sich in ihrer Satzung zur Verfassung und dem Staat Andro bekennen.
(5)Parteien sind keine Vereine.
(6)Nur Parteien dürfen Parteienlisten zur Wahl aufstellen.
§2 Gründung einer Partei
(1)Eine Partei wird beim Innenministerium beantragt.
(2)Dabei müssen §1. (1)-(4) erfüllt werden.
(3)Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
-3 Gründungsmitglieder
(4)Die Gründung kann verweigert werden, wenn die Kriterien nicht eingehalten werden.
§3 Verbot oder Auflösung einer Partei
(1)Eine Partei wird automatisch aufgelöst wenn sie:
-an zwei Dumawahlen in direkter Folge nicht teilgenommen hat
-sie keine aktiven Mitglieder mehr hat
(2)Eine Partei kann verboten werden, wenn ein Verstoß gegen die Gesetze oder Verfassung mit Worten, Taten oder Schrift durch ein Gericht nachgewiesen werden kann. Nur ein Gericht kann Parteien verbieten.
(3) Für (2) müssen folgende Dinge gegeben sein:
-Verfassungsfeindlichkeit
-Kriegstreiberei
-Volksverhetzung
(4)Die Partei wird nach einem gerichtlichen Urteil vom Innenministerium aufgelöst.
§4 Meldepflicht
(1)Parteien müssen Änderungen ihres Programmes, der Satzung, des Parteisitzes/ Vereinshauses oder die Auflösung dem Innenministerium melden.
(2)Das Innenministerium muss Parteien über ein mögliches Defizit oder eine Auflösung mindestens 14 Tage vor Auflösung informieren. Wenn die Partei nicht reagiert, und sein Defizit bzw. seine Aktivität verbessert, wird sie ohne Widerspruchsrecht aufgelöst.
§5 In-Kraft-Treten
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.
Sind sie für die Änderung des Gesetzes
Da
Njet
Enthaltung
Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
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