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Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof
#61
lässt bitten
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#62
Guten Tag Gospodin Richterin

es geht um eine Unklarheit, bei der ich gerne ihren Rat als Richterin hörden würde.

Per Verfassung setzt der Ministerpräsident seine Minister ein.
Das Staatsführungsgesetz besagt nun, dass diese aber durch die Duma zuvor bestätigt werden müssen und ihren Eid vor der Duma abhalten müssen.
Ist das in Ordnung oder gegen die Verfassung?

*so* Hast du auch einen Vatersnamen? Das wäre höflicher, dich dann Irina X... anzusprechen*so*
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#63
*so* Nein, habe keinen, das wird mir zu kompliziert. Wink *so*

Gospodin Louwowitsch Kronskij,

die Verfassung steht über den Gesetzen, ergo ist das, was dort steht, auch vorrangig zu behandeln. Ich würde es daher so sehen:

Der Ministerpräsident kann seine Minister selbst vereidigen und muss diese NICHT bestätigen. Allerdings muss die Vereidigung im Parlament stattfinden.

In der Verfassung ist geregelt, dass der Ministerpräsident das ohne Zustimmung des Parlaments kann, daher ist der entsprechende Absatz im Gesetz hinfällig. Da aber in der Verfassung nicht geregelt ist, WO die Vereidigung stattfinden soll, gilt hier wieder das Gesetz.
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#64
Gut vielen Dank. Dann werde ich das Gesetz ändern lassen.
Gibt es sonst noch von ihrer Seite Anmerkungen zu vllt. anderen Themen, wenn ich schon mal hier bin?
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#65
Zur Zeit nicht. Smile
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#66
Gut. Wir suchen ja immer noch einen Staatsanwalt. Das ist wirklich schwer. Vllt. sollten wir das Gesetz so ändern, wenn es keinen gibt, dass jeder Anzeige bzw. Klage direkt beim Gericht stellen kann. Naja.
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#67
Das wäre sicherlich ein Ansatz. Ein Staatsanwalt wäre aber besser. Wink
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#68
Der Justizminister erarbeitet derzeit eine Gerichtsordnung. Soll das Justiz und auch teilweise das Jursitengesetz beinhalten und d.h. auflösen. Wenn es soweit ist, lade ich sie in die Duma ein.
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#69
kommt an
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#70
Guten Tag Gospodin Louwowitsch Kronskij, wir warten noch auf den Ministerpräsidenten.
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