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Antrag auf Volksentscheid
#1
Die Regierung der Föderalen Republik Andro beabsichtigt mit einer Verfassungsänderung des § 5 der Verfassung den Ländern, bzw den Provinzen mehr Kompetenzen einzuräumen und auf diese Weise den Föderalismus zu stärken. Weil Verfassungsänderungen gemäß dem Wortlaut der Verfassung eine breite Unterstützung durch das Volk benötigt, wendet sich die Regierung an alle Bürger Andros, um um Unterstützung dafür zu werben und eine öffentliche Diskussion in der Folge zu initiieren, mit dem Ziel eine breite Mehrheit der Bürger für dieses Vorhaben zu gewinnen.
Im Namen der Regierung Andros bitte ich daher um eine aktive Partizipation an der Diskussion.

Zitat:Verfassungsänderung zur Stärkung des Föderalismus

§ 5 der Verfassung wird wiefolgt geändert.

Alte Version

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.



in

Neue Version

Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen für sechs Monate bestimmtes, unabhängiges Parlament ausgeübt. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt der Bund das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu.
Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Diese Änderung tritt an dem Tage in Kraft, an dem 3/4 aller Bürger in einer Volksabstimmung gem. § 9 Verf. ihr zustimmen.

Die wesentlichen Kompetenzen, die von der Republik auf die Provinzen übergehen, stellen hierbei die Kompetenzen um das Bauwesen, den Straßenverkehr, sowie dem Presse- und Vereinswesen dar.
In diesen Bereich erscheint eine Kompetenzverlagerung sinnvoll, da sie Themenbereiche betreffen, die "vor Ort" deutlich besser analysiert und unkomplizierter gelöst werden können. Im Verkehrswesen bleiben nur die "provinzübergreifenden" Eisenbahn-, Schiff-, und Raum- und Luftfahrtswege in Republikzuständigkeit.

In wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht soll es nur noch so sein, daß die Republik die gesetzlichen Rahmen festlegt, so zB mit der Finanzaufsicht und Bankenkontrolle, die Provinzen aber auch eigenen Spielraum haben.

Zuletzt wurde mit der Formulierung

Zitat:Innerhalb dieses Bundesgebiets übt der Bund das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen.
festgelegt, daß die Provinzen in den Bereichen auch Gesetze erlasssen können, wo die Republik (noch) keine Regelungen erlassen hat. Nur für den Fall, daß republikweite Regelungen bestehen, gehen diese den Provinzialgesetzen voran. Diese Regelung einer "konkurrierenden Gesetzgebung" verhilft dazu, daß weniger Rechtslücken entstehen können. Sollte es in Zukunft einen regelungsbedürftigen Sachverhalt geben, zudem die Länder nicht ohnehin Gesetzgebungskompetenz haben und die republik hat eine Regelung bislang unterlassen oder aufgrund politischer Mehrheiten nicht gewollt, so können einzelne Provinzen entsprechende Regelungen erlassen, solange die Duma eben keine republiksweite regelung erlässt.
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#2
Und wie wärs damit, dass Republiksrecht Provinzrecht bricht?
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#3
ist doch so.
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#4
Gut. Aber wie partizipieren sich die Provinzen? Parlamente? Exekutive?
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#5
Das sollte dann den Provinzen überlassen werden.
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#6
Also Provinzverfassungen?
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#7
Gewiss doch. Ncahem... naja, lassen wir es aber ich denke es wäre das Sinnvollste den Provinzen ein Eigenrecht anerkennen zu wollen.
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#8
Zitat:Original von Andrej Louwowitsch Kronskij
Also Provinzverfassungen?
So funktioniert nunmal der Föderalismus.

Ich finde diese Folge übrigens auch logisch. Der Zar war gewissermaßen über Jahre und Jahrhunderte eine Art nationales Symbol, welches als zentrale Macht das Land gebunden hat. Die Macht war fokussiert auf Koskow. Jetzt nach dem Wegfall des Zaren sind es starke Länder, die die Republik etablieren. Wie stark die Länder dabei tatsächlich ausgestaltet sind, spielt mE erstmal auch keine Rolle. Sie bieten aufjedenfall Bürgern die Möglichkeit sich zu engagieren und sind das Fundament der Republik.
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#9
Also es gab bereits zur Zarenzeit zwischen 2007 - 2008 regionale Parlamente und diese erfreuten sich alle keiner großen Aktivität.
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#10
Das muß ja nicht heißen. Ich kenne jetzt die Situation nicht damals und weiß nicht wieviel tatsächlichen Einfluss diese Regionalkammern hatten, aber ich würde sagen, es unterstreicht meine These. Wink
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