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Nun, der Beklagte will nicht erscheinen, wie mir scheint. Weiß das Justizministerium etwas über den Verbleib?
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Leider nein. Wir haben versucht ihn mehrmals zu kontaktieren, aber es scheint, er ist unabkömmlich.
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Ist er unabkömmlich oder unauffindbar?
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Zweiteres...aber es gibt bald einen neuen.
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Hm. Wie soll ich einen Staatsanwalt eventuell dazu verurteilen, tätig zu werden, wenn er nicht auffindbar ist.
Würde die Klägerin damit einverstanden sein, wenn wir bis zur Ernennung eines neuen Reichsanwalts warten?