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[Konstituierung] II. Duma
#1
Der Saal wird feierlich hergerichtet

Gospodinas i Gospodins,

ich begrüße sie alle herzlich zur II. Duma.
Ich darf gemäß der Geschäftsordnung beginnen und erkläre die Duma hiermit für eröffnet.

§1 - Konstituierende Sitzung
(1)Der bisherige Dumapräsident, ersatzweise der bisherige Vizedumapräsident, sofern Mitglied der aktuellen Duma, eröffnet die neu gewählte Duma. Ist dies so nicht möglich, wird als erste Handlung ein "eröffnender Vorsitzender" gewählt - Vorzugsweise der älteste Abgeordnete der Duma - der diese Aufgaben übernimmt.
(2) In der konstituierenden Sitzung müssen die nachfolgenden Themen in hier verfasster Reihenfolge behandelt werden:
1. Eröffnung der Duma durch den Dumapräsidenten
2. Vereidigung der Abgeordneten
3. Beschluss der Geschäftsordnung
4. Wahl des Dumapräsidenten und der Stellvertreter
5. Sonstiges
(3) Unter dem Punkt "Sonstiges" können Abgeordnete und die Regierung weitere Erklärungen abgeben.

Kommen wir zu Punkt 2. Vereidigung der Abgeordneten.

Ich bitte nun alle gewählten Mandatsträger vor zu mir, dass sie folgenden Eid schwören:

"Hiermit schwöre ich, [NAME], dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
#2
"Hiermit schwöre ich, Jakow Salmanowitsch Susman, dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
#3
Hiermit schwöre ich, Andrej Louvowitsch Kronskij, dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde.
#4
Der Knjaz ist mit Gefolge in die Duma gekommen. Er trägt ein langes, dunkles Gewand und sein Haar verfilzt und lang wie eh und je. Neben den ganzen adrett gekleideten Berufspolitikern wirkt der bärtige Mann reichlich exzentrisch.

"Hiermit schwöre ich, Jurij Romanytsch Gortschakow-Rurijn, bei dem Allherrscher Jesus Christus, dass ich gemäß der Verfassung Andros handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
#5
Gut. Damit wären alle vereidigt.

Nun kommen wir zu Punkt 3.

Beschluss der GO.

Will man die vorliegende GO so erneut verabschieden oder gibt es Änderungsvorschläge?

Die DPA schlägt vor, dass, wenn ein Abgeordneter sein Mandat gemäß der Regel verliert, nach einer Zeit doch wieder zurück kommt und auf die Mandate Anspruch erhebt, er diese wieder erhält.
Er muss d.h. nach den 2 Wochen die er unabgemeldet fehlte in einem Zeitraum von 2 monaten wieder erscheinen. Danach verfällt die Frist entgültig.

Fallbeispiel war hier der Abgeordnete Gospodin Breschnew.
#6
Eigentlich ist der Priester gegen solchen Firlefanz. Entweder hat ein Abgeordneter einen triftigen Grund, den er dem Dumapräsidenten mitteilen kann oder er hat keinen und kann so auch zu den Sitzungen erscheinen. Aber da er selbst vielleicht mitunter unvorgesehene Schieflagen des Seelenheils seiner Schäfchen richten muss, ist diese Regelung vorteilhaft.

"Ein ausgezeichneter Vorschlag!"

Er klatscht in die Hände. Daraufhin bricht die ganze Moralj i Prawo-Fraktion in tosenden Applaus aus.
#7
*so* Hat den Sinn, wenn z.B. du unerwartet keinen Zugang zum Inet hast und nicht bescheid geben kannst. Damit wären deine Sitze weg. Nur als simoff Erklärung*so*

Gibt es sonst noch Meinungen?
#8
*so* Das hätte ich mir fast gedacht Wink. Das wollte ich mit des Priesters Überlegungen bezüglich unvorhergesehener Fälle ausdrücken *so*
#9
Zitat:§8 - Abwesenheiten von Abgeordneten
(1) Ist ein Abgeordneter im Urlaub, so kann er sich für zwei Wochen abwesend melden. Ausnahmefristen kann der Parlamentspräsident in besonderen Einzelfällen genehmigen.
(2) Abwesenheiten sind beim Parlamentspräsidenten anzuzeigen.
(3) Verstreichen zwei Wochen bei unangekündigter Abwesenheit, ohne dass der betreffende Abgeordnete sich mindestens einmal innerhalb dieser Zeitspanne an der Parlamentsarbeit beteiligt hat, so werden seine Stimmen auf die übrigen Abgeordneten seiner Liste verteilt. Steht kein weiterer Abgeordneter seiner Liste zur Verfügung oder war der Abgeordnete ein Einzelbewerber, so verfallen seine Stimmen.
(4) Wenn im Parlament durch Abgeordnetenabwesenheit Stimmen verfallen, ist die Stimmenreduzierung bei der Mehrheitsberechnung miteinzubeziehen.
(5)Ein Abgeordneter kann, wenn er das Parlament verlässt, einer anderen Fraktion seine Stimme geben. Tut er dies, muss er sie zuerst seiner angehörigen Koalition, ansonst an einen anderen vergeben.
[color="red"](6)Sollte ein Abgeordneter nach (3) in einem Zeitraum von 2 Monaten nach seiner letzen Aktitivät wieder erscheinen und aktiv an der Arbeit der Duma teilnehmen wollen, so erhält er seine Sitze zurück[/color]
#10
Gibt es dann dazu Meinungen?
  


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