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[Abstimmung] UVNO Völkerrechtskonvention
#31
Die UVNO ist schwer, da sie über 25 Mitglieder hat. Es ist nie leicht alle auf einen Nenner zu bringen, dennoch ist diese Konvention gut. Daher wird die Generalsekretärin vor uns sprechen! Um Fragen zu klären. Ich weiss nicht für mich gibts keine Diskussion, dieser Vertrag ist gut und sollte angenommen werden.
#32
Und was soll das bringen ? Sollen wir in Zukunft Graf Koks hier vor der Duma sprechen lassen, damit er seine Meinung posaunen kann ?

Andere Staaten können die Konvention ja unterschreiben. Deswegen geht 1. nicht die UVNO unter, und 2. besser Andro unterzeichnet diese Konvention nicht, als daß es sich mit der Unterzeichnung Schaden aufhalst.
#33
Der gute Mann spricht mir aus der Seele.
#34
Sie haben von Außenpolitik ja mal überhaupt keine Ahnung wie ich merke. sie fahren nicht nur unsere außenpolitische Reputation vor die Mauer, sondern auch ganz Andro vors Tor! Wenn sie mal Regieren, dann gute Nacht!
#35
Wir können gar nichts irgendwohin fahren, denn Sie haben den Staatsapparat ja schon erfolgreich untergraben.
#36
Zitat:Original von Isidor Napoleonowitsch Morrow
Wir können gar nichts irgendwohin fahren, denn Sie haben den Staatsapparat ja schon erfolgreich untergraben.

Eher die Zaren die wie sie von Großreichen und Assimilierung träumen.
#37
Frau Androwa ich bitte Sie sich gegenüber Breschnew zu mäßigen. Wenn die Generalsekretärin der UVNO zugegen ist, dann sollte man auch Ihre Stimme dazu hören. Hiermit erteile ich Frau Mausal das Rederecht zu diesem Thema.
#38
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Frau Androwa ich bitte Sie sich gegenüber Breschnew zu mäßigen. Wenn die Generalsekretärin der UVNO zugegen ist, dann sollte man auch Ihre Stimme dazu hören. Hiermit erteile ich Frau Mausal das Rederecht zu diesem Thema.

trifft mit Frau Mausal ein
#39
Wartet auf die Rede.
#40
Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Werte Abgeordnete,

ich danke Ihnen für die Möglichkeit heute hier vor Ihnen sprechen zu dürfen und so die Möglichkeit zu haben, bestehende Unklarheiten bezüglich der Völkerrechtskonvention auszuräumen.

Kommen wir also gleich zu den in dieser Diskussion aufgekommenen Unklarheiten:

"Es wird nicht klar, was Empfehlungen sind. Empfehlungen welchen Staates ? Und was hat die UVNO zu tun ? Und ist eine Empfehlung bindend?"
Unter Empfehlung - oder auch gerne alternativ Ratschlag genannt - versteht diese Konvention eine unverbindliche mündliche oder schriftliche Hilfestellung zu einer bestimmten Situation oder zu einem Problem. Diese kann - in der Regel - von Staaten abgegeben werden mit denen der betroffene Staat in regelmäßigem Kontakt steht - alles andere wäre anmaßend und daher sinnfrei. Auch die UVNO kann an ihre Mitgliedsstaaten Empfehlungen zu bestimmten Sachfragen geben.
Wie jedoch bei allen Empfehlungen oder Ratschlägen haben diese für den betroffenen Staat keinerlei verbindlichen Charakter. Man kann sie also aufgreiffen oder in den Wind schlagen - wie es die Entscheidungsverantwortlichen als gut und richtig erachten.
Soviel zur Begriffsdefinition von Empfehlungen wie sie vom Generalsekretariat und den an der Aussprache zur Völkerrechtskonvention teilnehmenden Delegierten verstanden wurde und weswegen eine nähere Definition innerhalb der Konvention fehlt, da davon ausgegangen wurde, dass es sich hierbei um eine für alle Seiten klare Ausdrucksform handelt - insbesondere in dem Zusammenhang, dass andere Staaten sich generell nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen haben.

Wieso wird die Volkssouveränität derart hoch geachtet, wenn man dann über eine derart ungenaue, ja fahrlässige, Formulierung, ein Hintertürchen aufhält, um auf die staatliche Souveränität vermeintlich einzuwirken?
In anbetracht meiner vorherigen Ausführungen sehe ich nicht, wie sich über die Möglichkeit zur Abgabe von Empfehlungen ein Hintertürchen zur Manipulation der staatlichen Souveränität ergibt.
Die UVNO ist sich sehr wohl darüber bewußt, dass die Mitgliedsstaaten kaum Einschränkungen in ihrer nationalen Souveränität dulden und dem wird auch entsprechend Rechnung getragen.
Innerhalb der Aussprache zur Völkerrechtskonvention hatte kein Delegierter eines Mitgliedsstaates geäußert, dass sich sein Staat durch Empfehlungen in seiner Souveränität eingeschränkt fühlen würde. Von daher interessiert es mich brennend, was man nun in Andro selbst zu diesem Punkt vorzubringen hat, da der Delegierte - der im Normalfall bei solch einem Anlass sogleich aufschreien würde - in diesem Fall geschwiegen hat.

In Art. 2 lese ich, daß ein "gesellschaftliches System über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium" verfügen muß. Was ist ein "gesellschaftliches System und wie verfügt es Staatsgewalt und auf was bezieht sich das "entsprechend" ?
Der Beantwortung dieser Fragen würde wohl viel eher eine wissenschaftliche Abhandlung gerecht werden. Von daher mag es wohl plump klingen, dass der Definition von Gesellschaft eine sehr einfache zu Grunde liegt, nämlich das menschliche Zusammenleben an sich, gleich ob in Stämmen, einzelnen Haushalten, ob sesshaft oder herumwandernd.
Ebenso wird die Definition der Staatsgewalt in dieser Konvention als allgemein bekannt vorausgesetzt, als die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen - eingeschränkt durch die Vorherseehbarkeit und die Berechenbarkeit dieses hoheitlichen Handelns für die Rechtsunterworfenen, sprich kein willkürliches Handeln des Staates - daher das entsprechend.


Ich hoffe ich konnte alle offenen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
  
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