31.05.2009, 14:39
Erneut sind alle Almachen zur Ausarbeitung einer republikanischen Verfassung eingeladen
Zitat: Verfassung der Republik Almachistan
Präambel
Um den Wandel zwischen dem Erhalt der Tradition und dem progessiven Fortschritt in die Moderne zu wahren, hat sich das almachische Volk selbst diese Verfassung gegeben.
§1. Grundrechte
(1) Menschenwürde
(a)Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(b)Jeder Mensch ist unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seinem Alter, seinen Eigenschaften und seiner Lebensweise frei und gleich und für sein Handeln selbst verantwortlich.
(2) Versorgung
Der Staat sorgt für die Mindesversorgung im Sozialen und Gesundheitswesen für die Bevölkerung
(3) Bildung
Es herrscht Schulpflicht ab dem 6 Lebensjahr bis zum 16.
Weiteres regelt ein Gesetz.
(4) Gleichberechtigung
Alle Bürger, egal welcher Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder Gesinnung sind gleich und gleich zu behandeln.
(5) Religionsfreiheit
Jeder Bürger kann seiner Konfession frei und friedlich nachgehen.
(6) Unantastbarkeit und Postgeheimnis
(a)Den Staatsbürgern wird die Unantastbarkeit der Person, die Unantastbarkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis gewährleistet.
(b) Nur mit Gerichtsbeschluss dürfen Staatsbürger verhaftet werden. Näheres regelt ein Gesetz
©Kein Staatsbürger kann ausgeliefert werden.
(7) Asylrecht
(a)Almachistan gewährt nur almachischen, geduldeten oder verwandten Personen Asyl. Weiteres regelt ein Gesetz.
(b)Der Präsident hat das Recht, das Asylrecht auszusprechen oder abzuweisen.
(8) Vereins und Parteienfreiheit
(a)Den Staatsbürgern wird das Recht gewährleistet, sich zu gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuschließen in politischen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sportorganisationen, Kulturvereinigungen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften.
(9) Wehrpflicht
(a)Die allgemeine Wehrpflicht ist Gesetz.
(b)Vaterlandsverrat, Verletzung des Eides, Überlaufen zum Feind, Schädigung der militärischen Macht des Staates und Spionage sind mit aller Strenge des Gesetzes zu bestrafen.
(10) Verbot von Tod und Folter
(a)Jede grausame und unmenschliche Bestrafung ist verboten.
(b)Todesstrafe und Folter gibt es nicht. Niemand darf an das Ausland ausgeliefert werden, wenn ihm dort solche Strafen oder unmenschliche Behandlung drohen.
©Schwerverbrecher können in Gulags (Arbeitslager) eingewiesen werden.
(11) Solidarität
Staatsführung, Volk, Stämme und Armee bekennen sich zur gegenseitigen Solidarität.
(12) Versammlungsfreiheit
(a)Im Rahmen der Werte Almachistans kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.
(b)Der Präsident kann die Versammlungsfreiheit temporär aufheben.
(13) Frieden
Almachistan sorgt sich um den Erhalt des Landfriedens.
(14) Verbot von Kriegen
(a)Es ist Almachistan untersagt, einen Krieg gegen das Zarenreich Andro zu führen.
(b)Das Militär hat keinerlei Berechtigung, ohne die Zustimmung des Präsidenten sich zu mobilisieren oder Krieg zu führen.
(15) Freiheit
(a)Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie die Äußerung der eigenen Meinung sind ein Bestandteil der Freiheit.
(b)Sie dürfen weder beschränkt noch verboten werden.
©Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu verbreiten.
(d)Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu äußern, solange er gegen kein Gesetz verstößt.
(16) Ehe und Familie
(a)Familien und Ehen werden vom Staat besonders geschützt und gefördert.
(b)Sie sind das oberste Vorbild für alle und dürfen nicht verletzt werden.
(17) Freizügigkeit
(a)Alle Bürger genießen das Recht, sich frei im Gebiet Almachistans zu bewegen.
(b) Dies kann nur durch einen richterlichen Beschluss oder eine Freiheitsstrafe eingeschränkt werden.
(18)Gewährleistung von Eigentum
(a)Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
(b)Näheres regelt ein Gesetz.
(19)Verstaatlichung
Bodenschätze, Grund und Boden sowie Firmen oder Gebäude können vom Staat aufgekauft werden oder per Gesetz verstaatlicht werden um es dem Allgemeinwohl
zugänglich zu machen.
§2. Die Republik
1) Staatsform
(a)Die Republik Almachistan ist eine präsidiale Republik
(b)Die Gewalten Judikative, Exekutive und Legislative sind an Verfassung und Gesetze gebunden.
(2)Nachhaltigkeit
Der Staat sorgt für eine Nachhaltige Politik, die für künftige Generationen eine gute, friedliche und sichere Welt hinterlässt.
(3)Wahlen
(a)Wahlen zum Volksrat werden alle 3 Monate abgehalten.
(b)Hierzu sind Parteien, Wahllisten und Einzelkandidaten zugelassen.
©Die Wahlen sind allgemein, gleich, direkt, geheim und unmittelbar.
(d)Näheres regelt ein Wahlgesetz.
(4)Flaggen und Wappen
(a)Die Flagge zeigt einen roten und blauen horizontalen Balken mit einer Sonne.
(b)Das Wappen zeigt ein weißes Pferd auf weißem Hintergrund.
(5) Assoziation
Almachistan ist Teil der androischen Föderation.Der Assoziationsvertrag steht gleich mit der Verfassung.
(6) Zusammensetzung
Almachistan besteht aus folgenden Gebieten
-Kleinpuranow-Almachistan
-Ongtüstik Almaqaztan
(7) Rechtshoheit
(1)Die Verfassung steht über allem
(2)Der Präsident kann in Notzeiten ohne den Volksrat herrschen.
(8) Landesrecht
Das Land hebt sich folgende Rechte vor
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Infrastrukturswesen
-Versorgungswesen
-Verwaltungswesen
-Forstwesen
(9) Hauptstadt
(a) Die Hauptstadt der Republik ist Semenowka.
(b) Alle Institutionen haben ihren Sitz dort, sofern die Verfassung nichts anderes
vorschreibt.
(10)Neugliederung
Mit der Übereinstimmung des Parlaments und des Präsidenten können Gebiete um- oder neugestalltet werden.
§3. Reichsinstitutionen
(1) Das Parlament
(a) Das Parlament Almachistans nennt sich Volksrat und ist ein Einkammernparlament.
(b) Das Parlament ist das legislative Organ des Republik.
©Der Präsident hat nur Rederecht im Volksrat
(d)Alle Abgeordnete sind vor dem Gesetz immun. Die Immunität kann nur mit der 2/3 Mehrheit aufgehoben werden.
(e)Bei einer Auflösung der Kammern bleiben sie so lange kommissarisch im Amt, bis eine neue Kammer gewählt wurde. Sie gehen ihrer Arbeit gewohnt nach, können aber keine Gesetze erlassen.
(f)Der Präsident kann den Volksrat begründet auflösen und Neuwahlen ansetzen.
(g)Der Volksrat kann mit der 2/3 Mehrheit in Veto gegen Entscheidungen des Präsidenten stellen.
(h)Der Volksrat kann mit der 3/4 Mehrheit den Präsidenten abwählen.
(2) Der Volksrat
(a) Der Volksrat ist die Vertretung des Volkes. Er besteht aus 51 Mandaten bzw. Sitzen.
(b) Er wird alle drei Monate in geheimen Wahlen gewählt. Näheres regelt ein Wahlgesetz.
© Der Volksrat gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt öffentlich.
(d) Der Vorsitzende des Volksrates ist der Ratspräsident der intern gewählt wird.
(e)Gesetze werden mit der einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen.
(f)Die Verfassung kann nur mit der 2/3 Mehrheit der möglichen Stimmen geändert werden.
(3) Judikativet
(a)Alle Fälle vor Gericht werden Stammesintern behandelt.
(b)Das höchste Gericht setzt sich aus dem Volksrat und dem Präsidenten zusammen.
(4)Der Präsident
(a) Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der almachischen Republik.
(b)Er wird alle 5 Monate gewählt.
©Er vertritt die Republik und das Volk nach innen und außen.
(d) Der Präsident hat ein aufschiebendes Veto gegen Gesetze des Parlamentes.
(e) Der Präsident verkündet vom Volksrat beschlossene Gesetze.
(f) Der Präsident ernennt die Minister.
(g) Der Präsident hat Immunität gegenüber dem Gesetz inne.
(h) Der Präsident führt den Oberbefehl über die Armee aus. Weiteres regelt der Assoziierungsvertrag.
(i) Wer den Präsident, seinen Stammesführer oder während seines Aufenthalts im Zarenreich Andro dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft
(5)Die Regierung
(a) Der Präsident ist der Regierungschef. Er hat gegenüber seinen Ministern Richtlinienkompetenz.
(b) Der Präsident ernennt und entlässt die Minister und wählt aus den
Reihen der Minister einen Stellvertreter.
© Der Präsident ist nur der Verfassung verpflichtet. Die Regierung besitzt Immunität gegenüber dem Gesetz. Diese kann der Präsident aufheben.
(e)Der Präsident bestimmt über die Anzahl der Ministerien.
(h)Die Regierung und die Minister bleiben im Falle eines Rücktritts oder einer Auflösung so lange kommissarisch im Amt, bis eine neue Regierung oder neue Minister ernannt werden.
(6)Petitionsrecht & Volksabstimmungen
Petitionen und Begehren sind an den Präsidenten zu richten.
(7)Amtseid
Jeder Neubürger oder Beamte muss einen Treueeid auf die Republik und die Verfassung abgelegen. Weiteres regelt ein Gesetz.
§4. Gesetzgebung
(1)Gesetzesinitiative
Das Recht Gesetzesvorschläge einzubringen hat das Parlament, der Präsident und die Regierung.
(2) Gesetzgebung
(a) Dem Parlament obliegt die Gesetzgebung. Gesetze werden mit
einfacher Mehrheit der Mitglieder beschlossen.
(b) Der Präsident hat verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetze und Dekrete zu
verkünden.
(3) Dekrete und Weisungen
(a) Der Präsident kann Dekrete erlassen.
(b) Der Präsident kann jederzeit Personen Orden verleihen.
©Der Präsident und die Minister können Weisungen erlassen.
(d)Dekrete und Weisungen haben sich an die Gesetze und die Verfassung zu halten.
(e)Weisungen sind unbegrenzt gültig und können nur durch den Präsident aufgehoben werden.
(4)Staatsverträge
Almachistan kann keine Verträge mit dem Ausland eingehen außer durch Zustimmung Andros.
(5)Gesetzesnotstand
(a)Im Falle der großen Not, kann der Khan die Verfassung außer Kraft setzen und uneingeschränkt herrschen, bis der Notstand beendet ist.
(b)Der Notstand ist auszurufen, wenn Regierung und Parlament arbeitsunfähig sind oder ein Krieg droht.
©Der Notstand ist durch den Präsident zu beenden.
§5. Organisationen
(1)Armee
(a)Der Präsident hat den Oberbefehl über die Armee
(b)Die Armee darf in Katastrophenfällen im Inland eingesetzt werden.
©Weiteres regelt ein Gesetz.
(2)Polizei und Feuerwehr
(a)Polizei und Feuerwehr halten sich an Gesetze und Verfassung.
(b)Sie schützen die Bürger.
©Sie unterstehen der Regierung
(d)Weiteres regelt ein Gesetz.
§6. Sonstiges
(1)Verfahren zur Verfassungsänderung
(a) Die Verfassung ist das Oberste Gesetz der Republik.
(b) Die Verfassung wird im Wege der Gesetzgebung geändert. Zu einem Beschluss des Parlamentes auf Abänderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Volksrates erforderlich. Sollte es nicht einberufen sein, so ist seine Zustimmung nicht möglich.
© Eine Änderung der Verfassung ist unzulässig, wenn nicht vor der Verkündung der Präsident der
Änderung zugestimmt hat, oder ein anderer legitimer Vertreter der Änderung zugestimmt hat.
(2)In Kraft treten
(a)Die Verfassung tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt jede alte Verfassung.
(3)Mehrheitsbestimmung
(a)Soweit nicht anders vorgegeben ist überall die absolute Mehrheit der möglichen Stimmen nötig.
(b)Bei Wahlen von einem Posten mit mehreren Kandidaten entscheidet, wenn nicht anders vorgeschrieben im 2. Wahlgang die relative Mehrheit.
©Verfassungsänderungen sind nur mit der 2/3 Mehrheit aller möglichen Stimmen möglich.
(d)Gesetze benötigen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist keine absolute Mehrheit nach ablaufen der Frist gegeben, gilt die einfache Mehrheit.
(4)Immunität
(1)Die gesetzliche Immunität von Staatsbeamten beläuft sich nur auf die Urteilsvollstreckung.
(2)Abgeordnete, Minister und andere Personen die eine Immunität haben, können gerichtlich wie polizeilich belangt werden, gegen sie kann aber kein Urteil gesprochen werden.
(3)Nicht gerichtliche Urteile wie Bußgelder und sonstige mindere Strafen können jedoch verlangt werden.
(4)Die diplomatische Immunität beläuft sich auf eine totale Unantastbarkeit vor der Justiz. Akkreditierte Diplomaten dürfen kontrolliert, aber nicht festgenommen werden, es sei denn, sie stellen unmittelbar eine Bedrohung für andere dar.