28.11.2008, 13:04
Zitat: Reichspostgesetz
§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz begründet die Androische Staatspost (ASP).
(2)Sie gilt als Staatsunternehmen.
(3)Sie hat nicht das Monopol auf alle posttechnischen Dienstleistungen.
(4)Die Reichspost ist jedoch der Eigentümer des Kabel,- Telefon,- und Internetnetzes in ganz Andro.
(5)Die Reichspost verwaltet sich selbst unter Oberaufsicht des Wirtschaftsministeriums.
(6)Die Staatspost hat ihren Sitz in Koskow.
(7)Der Wirtschaftminister kann einen Aufsichtsratsvorsitzenden für die Post ernennen.
§2. Die Staatspost
(1)Der Staatspost Andros obliegt das Recht und die Pflicht die Post eines jeden Staatsbürgers gegen ein Entgeld zu zustellen, sowie die Kommunikation auch auf anderen Wegen zu ermöglichen.
(2)Der Staatspost Andros obliegt das Recht, eine numerisches System zu erstellen um Briefe effektiv und zielgenau zustellen zu können.
(3)Die Staatspost verwaltet, vermietet und erhält das Telekommunikationsnetz (Rundfunkkabel, Internet, Telefon) Andros.
§3. Postleitzahlen
(1)Es werden folgende Postleitzahlen für die Provinzen und Gouvernements vergeben.
Provinz/Gouvernement/Hauptstadt
Mostowskaja: 10XXX - 19XXX
Gouvernement Tschnerosk: 100XX - 149XX
Koskow: 1001X
Gouvernement Wladirimsk: 150XX - 169XX
Petrograd: 1500X
Gouvernement Glasosk:170XX - 189XX
Chabalinsk: 1700X
Gouvernement Borelsk: 190XX - 199XX
Kramatorsk: 1900X
Viltuvija: 20XXX - 29XXX
Gouvernement Vostok: 200XX - 229XX
Jakovgrad: 2001X
Gouvernement Voshodorsk: 230XX - 250XX
Dvinsk: 2301X
Gouvernement Soyuzskwa: 251XX - 265XX
Bolowsk: 2511X
Ribir: 30XXX - 39XXX
Gouvernement Ribirskia: 300XX - 310XX
Gischtabat: 3001X
Gouvernement Tanuwaskaja: 311XX - 320XX
Mitroyarsk: 3110X
Korgowska: 40XXX - 49XXX
Gouvernement Puranow: 400XX - 439XX
Sumgait: 4001X
Gouvernement Asanjow: 440XX - 455XX
Gori: 4401X
(2)Die Assoziierten Gebiete erhalten von der Reichspost ebenfalls Postleitzahlen, aber diese können sich auch selbst welche geben.
Almachistan: 50XXX
Bleichobourg: 60XXX
Krolock: 70XXX
(3)Städte und Gemeinden erhalten von der Reichspost eigene Postleitzahlen.
§4. Vorwahlen
(1)Es gelten folgende Vorwahlen für die Gebiete
Mostowskaja: 00111 -00999
Gouvernement Tschnerosk: 00111 - 00399
Gouvernement Wladirimsk: 00400 - 00599
Gouvernement Glasosk: 00600 - 0850
Gouvernement Borelsk: 00851 - 00999
Viltuvija: 02000 - 02999
Gouvernement Vostok: 02000 - 02499
Gouvernement Voshodorsk: 02500 - 02799
Gouvernement Soyuzskwa: 02800 - 02999
Ribir: 04000 - 04999
Gouvernement Ribirskia: 04000 - 04599
Gouvernement Tanuwaskaja: 04600 - 04999
Korgowska: 06000 - 06999
Gouvernement Puranow: 06000 - 06599
Gouvernement Asanjow: 06600 - 06999
Almachistan: 08000 - 08399
Bleichobourg: 08400 -08450
Krolock: 08500 - 08800
§5. Gebühren
Die Staatspost legt die Gebühren für Kabel, Telefon und Internet selbst fest, wird dabei aber vom Wirtschaftsministerium und der Duma kontrolliert.
§6. Briefverkehr. Briefkästen und Telefonzellen
(1)Die Reichspost hat dafür zu sorgen, das Briefe, Zustellungen und Pakete binnen spätestens 2 Tagen in ganz Andro ausgeliefert werden können.
(2)Die Post richtet überall im Land und den Städten Briefkästen ein. Die Briefkästen müssen im Abstand von mindestens 500m, maximal 1 km stehen, innerhalb urbaner Siedlungen.
(3)Die Reichspost hat zudem, pro Stadt eine öffentliche Telefonzelle einzurichten, pro 2500 Bürger jeweils eine mehr.
§7. Sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Da es uns bislang an einer staatlichen Reichspost mangelt, sowie Vorwahlen hier ein Gesetz dazu