Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Abstimmung] Wirtschaftsabkommen
#1
Zitat:Wirtschaftsabkommen zwischen dem Kaiserreich Chinopien und dem Zarenreich Andro

Aufbauend auf dem Grundlagenvertrag beider Staaten schließen das Kaiserreich Chinopien und das Zarenreich Andro folgendes Wirtschaftsabkommen:

§ 1 Wirtschaftsverkehr
Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel.

§ 2 Zölle
(1) Private Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien sind aufgehoben.
(2) Gewerbliche Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien liegen bei maximal 5 % des Warenwertes.

§ 3 Unternehmensgründungen, Zweigstellen
(1) Beide Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Unternehmen, die ihren Sitz in Lande einer Vertragspartei haben, sind berechtigt, Zweigstellen im Lande der jeweils anderen Vertragspartei zu gründen. Mindestens 80 % der Angestellten müssen Bürger des Vertragspartners sein, in dessen Land die Zweigstelle eröffnet wird.

§ 4 Nationales Wirtschaftsrecht
Das jeweilige nationale Wirtschaftsrecht findet uneingeschränkte Anwendung.


Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit
#2
91x ja
#3
Angenommen
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste