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[Aussprache] GO
#21
Das macht nichts. Ich nehme ohnehin an, dass die Verfassungsänderung ihre Zeit brauchen wird. Einer ordentlichen neuen GO, so finde ich, steht bis dahin nichts im Wege.

Die Verfassungsänderung muss ohnehin hier debattiert werden und ich denke, da könnten sich dann neue Änderungen ergeben, wenn die regierung einen Konsens zu finden versucht.
#22
Nun Mehrheitsregelungen, Eid und Zarenbefugnisse schreibt die Verfassung vor, nicht die GO
#23
Nun die Geschäftsodrnung klingt passable und einfach zu verstehen. Der Zar darf ruhig ein Rederecht haben, mehr aber nicht. Es ist wichtig, dass die Regierung und das Parlament an sich ohne Druck arbeiten können. Wenn es dem Zaren dünkt, er müsste einen Gesetztesvorschlag einbringen, so kann er sich ja an die Zarenreue Liste wenden.
#24
Eben. Der Zar hat bereits Rederecht aber keine Gesetzesinitiative
#25
Außerdem sollte der Zar sich für Gesetze auch an seine Regierung wenden können. Ein Vertrauen dieser Art sollte schon existieren.
#26
Zitat:Original von Katharina Wislowa
Außerdem sollte der Zar sich für Gesetze auch an seine Regierung wenden können. Ein Vertrauen dieser Art sollte schon existieren.

Diese Möglichkeit wird durch meinen GO-Vorschlag nicht kaputt gemacht. Wink



Zitat:Nun Mehrheitsregelungen, Eid und Zarenbefugnisse schreibt die Verfassung vor, nicht die GO

Herr Axelrod, in der Verfassung steht nur, dass für bestimmte Änderungen und Wahlen bestimmte Mehrheiten notwendig sind. Wie diese mehrheiten genau definiert sind, darüber wird in der Verfassung kein Wort erwähnt. Mit der GO haben wir, so denke ich, eine schlüssige Auslegung der Mehrheitsdefinitionen gefunden.
Das mit dem Eid muss ich nicht weiter kommentieren.

Um den Vorschlag der Geschäftsordnung mehrheitsfähig zu machen, werde ich das Antragsrecht des Zaren streichen und sein Rederecht zu den hier behandelten Sachverhalten bestehen lassen.
#27
Dann haben sie die Verfassung nicht gelesen.
Ganz am Ende stehen die Mehrheitbestimmungen und Definitionen.

Wir brauchen hier für Gesetze die einfache, für Wahlen und Verträge die absolute Mehrheit
#28
Sie gehen gar nicht auf meine Aussage ein. ich sprach von Auslegung der mehrheit. Der Verfassung definiert nicht, was eine einfache oder relative Mehrheit ist. In der GO werden die Mehrheiten näher erläutert. Und wenn sie fragen, wozu wir das brauchen, ist das ganz einfach: Damit es bei Wahlen keinen Protest gibt, weil der ein oder andere die Mehrheiten anders auslegt.
#29
Natürlich erklärt die Verfassung die Mehrheiten.

Absolute Mehrheit ist die Mehrheit der möglichen Stimmen.
Daher mindestens 50% +1 etc.
#30
Zitat:Original von Pawel Borissowitsch Axelrod
Natürlich erklärt die Verfassung die Mehrheiten.

Konnte ich nirgends herauslesen.
Ich habe nur gelsen, dass für bestimmte Abstimmungen/Wahlen bestimmte Mehrheiten notwendig sind, welche allerdings nicht definiert sind.
  


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