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Gesprächsrunde mit Alexei Miller, Ekliasarisches Konzil
#1
begibt sich in die für ihn vorgesehenden Räumlichkeiten und wartet auf seine Gesprächspartner...
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#2
Ah gut da sind sie ja. wollen sie etwas trinken?
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#3
"Sehr gerne, ein langer Flug macht durstig... und irgendwer hat vergessen die Minibar im Flugzeug aufzufüllen..." guckt etwas verärgert zu seiner Assistentin herüber... die etwas zusammenzuckt.

"Womit ich dann gerne anfangen würde, wäre der Handelsvertrag zwischen Andro und dem Konzil, wie ich feststellen konnte, finden sich einige Nenner im Bereich Export / Import. Einen entsprechenden Vertrag sowie die Befugnisse der einzelnen Unternehmen für Verhandlungen habe ich sogar dabei..."
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#4
Das ist ja gut, ich frage den Wirtschaftsminister ob er auch kommt.

während Axelrod telefoniert bringt jemand Getränke: Wasser, Cola, Säfte, Vodka...

Nun ein Handelsvertrag mit der Regierung sähe wie folgt aus im Groben:

Zollvereinbarungen
Gewerbeniederlassungsvereinbarungen

Was sie mit wem handeln ist Sache der Wirtschaft.
Der Staat verwaltet an für sich nur das Öl.
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#5
kommt an

Guten Tag Herr Miller. Schön sie kennen zu lernen
setzt sich und trinkt Vodka mit Saft
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#6
*so* ach mist falsche id *so*
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#7
Guten Tag Herr Juschtschenkowitsch, ebenfalls angenehm.
reicht dem Mann die Hand...

"Öl wird auch im Konzil durch den Staat verwaltet, beziehungsweise durch den rein staatlichen Konzern Oilprom. Dessen Vorstandsvorsitzender ich im übrigen bin... nur so nebenbei. Zum Thema Öl hätte ich wie gesagt auch noch etwas zu bereden... aber dazu später."

"Bei den Zollvereinbarungen halten wir uns an die üblichen internationalen Standards. Die Infrastruktur des Konzils kann dank unseres Thearchischen Weißen Sterns sogar mautfrei genutzt werden."

"Der Handelsvertrag des Konzils hat jedoch einige Punkte, die eventuell strittig für Sie seien könnten. Unsere Stärke, ist unsere Einheit, dass gilt auch wirtschaftlich, zu viele Köche verderben den Brei heißt es ja so schön, deswegen behält sich das Konzil vor die folgenden Zusätze in einen Handelsvertrag mit einzubringen:

Zitat:Erweiterter Absatz: [Besonderes ekliasarisches Recht] 1§ Dem Unterzeichner werden die Rechte eingeräumt Waren (ausgenommen militärische Waren) in das Konzil zu transportieren und dort zum Verkauf anzubieten. Ebenso wird das Konzil ermächtigt, Wirtschaftsgüter die auf dem Boden des Konzils erzeugt wurden in die unterzeichnende Nation einzuführen und zu vermarkten. Hierbei sind militärische Güter des Konzils jedoch ausgenommen. Militärisches Gut kann, von der unterzeichnenden Nation, bis zur zweiten Generation erworben werden, jedoch wird hierfür eine Sondergenehmigung des Prelatorium benötigt.

2§ Es wird der unterzeichnenden Nation das Recht eingeräumt, Produktionsstätten und Firmen auf dem Boden des Konzils zu erwerben und zu gründen. Das Konzil behält sich jedoch das Recht vor, Konzil eigene Rohstoffquellen bei Bedarf zu verstaatlichen. Das ausländische Stimmrecht bei Konzil eigenen Firmen darf nicht mehr als 49% betragen. Diese Regelung schließt das ansiedeln von Infrastrukturbetrieben wie zum Beispiel Speditionen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen die ein Geschäft mit eigenem Fuhrpark / oder eigener Flotte anstreben jedoch aus.

3§ Der Unterzeichnenden Nation wird das Recht eingeräumt, die Infrastruktur des Konzils steuerfrei benutzen zu dürfen. Weiterhin werden für zivile Frachtflugzeuge und Passagiermaschinen Überflugsrechte über einzelne Enklaven gewährleistet. Die Regelung, dass Fracht- und / oder Passagiermaschinen nur auf dem Internationalen Flughafen Tenaris landen dürfen, wird hiervon jedoch nicht ausgehebelt.

4§ Der Unterzeichnenden Nation wird hiermit das Recht eingeräumt, die Übersee und Binnenhäfen sowie den IFHT des Konzils nutzen zu dürfen. Dies schließt militärische Interventionen jedoch aus. Konzil fremden Firmen (ausgenommen Firmen beschrieben wie in §3) wird hiermit gestattet, sich auf den Übersee- und Binnenhäfen sowie dem IFHT des Konzils niederzulassen.

5§ Arbeitsplätze, die durch Neugründung oder Erweiterung ausländischer Firmen und / oder ausländischer Beteiligung an Konzilfirmen auf dem Boden des Konzils geschaffen wurden, sind durch Bürger des Konzils zu besetzen. Einzelfälle, bei denen es unumgänglich ist, Fremdpersonal einzubringen, bedürfen einer Sondergenehmigung durch die jeweils zuständige Enklavenverwaltung.
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#8
Hört sich ganz gut an, aber ich würde darum bitten, dass bei allen Artikeln darauf hingewiesen wird, das man sich nicht über nationales Recht stellen kann.
Denn in Andro müssen ausländische Firmen bzw. Firmenbesitzer besondere Auflagen erfüllen.
Es ist nicht viel Bürokratie, soll aber die androische Wirtschaft schützen.
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#9
*so* nicht mein Tag ...*so*
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#10
"Die Paragraphen betreffen nur Konzil-Boden. Entsprechend jeweils geltendes, nationales Recht ist entsprechend nicht betroffen."
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