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[Aussprache] Intesa Cordiale
#1
Zitat:Anerkennungsvertrag
zwischen dem Zarenreich Andro und der Intesa Cordiale

Präambel

Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich

Das Zarenreich Andro, vertreten durch Pawel Axelrod

sowie

Die Intesa Cordiale, vertreten durch Mehregaan Talib

Von dem Wunsch geleitet, der Zusammenarbeit der beiden Länder eine gesicherte Grundlage zu geben, auf dass freundschaftliche Bande zwischen den Völkern des Zarenreiches Andro und der Intesa Cordiale entstehen mögen, schließen nachfolgenden Vertrag.

Art. 1 [Anerkennung, Gebietsfragen]
(1) Beide Parteien anerkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen den jeweils anderen als eigenständig in seinen inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
(2) Beide Parteien anerkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der jeweils anderen Partei zum Ziel haben oder bewirken, noch werden beide Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.

Art. 2 [Schlichtung von Streitigkeiten]
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
(2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch bilaterale Konsultationen beider Parteien untereinander gelöst werden können, können beide Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige dritte Partei als vermittelnde Instanz hinzuziehen.
(3)Beide Parteien richten für den jeweils anderen eine Botschaft ein deren Gelände und Personal diplomatische Immunität genießen. Näheres regeln die nationalen Bestimmungen.

Art. 3 [Ratifikation, Laufzeit, Kündigung]
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist der jeweils anderen Partei in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.

Werte Damen und Herren,
Auf meiner Reise nach Gran Novaria musste ich feststellen, dass deren Außenpolitik in nicht geringer Weise an das "Bündnis" der IC gekoppelt ist.
D.h. ist dieser Vertrag zugleich einer mit den Staaten Gran Novaria, Landinien und Targa.
Das sind somit 3 Fliegen auf einen Schlag. Ich bin davon überzeugt, dass es ein guter und richtiger Schritt ist.

Ebenso beinhaltet er den Gewaltverzicht.
#2
Wie ist der Außenpolitische Kurs der Intesa?
#3
Würde sagen neutral bis pazifistisch
#4
Das klingt gut.
#5
Herr Premier`?
#6
Hallo?
#7
Wartet auch hier geduldig.
#8
VSLA? Gourowitsch?!
#9
Kommen hier wohl nicht mehr vorbei.
#10
Es ist eine Frechheit das sich die anderen Fraktionen nicht hierzu äußern und somit das Parlement blockieren!!! :mecker:
  


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