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Büro des Gerichtspräsidenten am Föderationsgerichthof
#11
Die Duma muss sowieso allen militärischen Fragen zustimmen.

Ach ja: das Wahlgesetz wurde bereits geändert. Entschuldigung das sie bisher keinen Brief erhalten haben, aber ich kann es ihnen ja nun auch mündlich sagen.

Gesetz

Der Zar muss es nurnoch unterzeichen.

*so* Lob an deine Arbeit, die du selbst machst Smile*so*
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#12
Ah, ja, das tut mir leid, das konnte ich nicht wissen. Im formalen Ablaufprozess ist das alte Wahlgesetz noch gültig, solange der Zar das neue bzw. das geänderte nicht unterschrieben hat. Daher musste ich diesen Formakt des gerichtlichen Beschlusses durchführen.
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#13
Ja keine Ursache.
Sie erhalten auch das nächste mal ein Schreiben des Unterhauspräsidiums. Oder wünschen sie, rein der Form halber, noch eins?

*so* Dein 1. Schreiben, dass das Gesetz zum 1.7. ungültig wird, hab ich Mitte Juni eher zufällig gefunden. Schenburgow war nicht der arbeitstüchtigste was Briefkästen angeht Wink*so*
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#14
Nein, das brauch ich nicht. Der Form halber ist ein Gesetz erst dann rechtskräftig, wenn der Zar es unterzeichnet hat bzw, die anderen bekannten Wege der Verfassung gewirkt haben. In diesem Fall läuft eben einiges paralell, was nicht tragisch ist. Und sollte der Zar aus welchem Grund auch imemr sich 14 Tage Zeit lassen zur Unterschrift, so ist wenigstens das alte Gesetz auch nicht gültig.

*so* Ok! *so*
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#15
Im Falle eines Falles reicht meine Unterschrift per Verfassung.

Mir viel aber etwas auf,
Ich fand einen § der besagt, dass der Zar den Premier entheben kann, wenn dieser abgewählt wird, aber ich fand keinen dass der Zar den Premier ernennt.
Bisher wurde das immer so gehand habt. Bin ich nur blind oder haben wir das wirklich nicht?
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#16
Ich hoffe nicht, dass Sie blind sind. Smile Schauen Sie einfach nochmal unter Artikel 3, Absatz 5 g. Da heisst es:

Zitat:(g) Der Zar ernennt den Premierminister, nachdem dieser durch das Unterhaus gewählt wurde. Kommt der Zar diesem nicht nach, so kann dies der Unterhauspräsident wahrnehmen.
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#17
*so* wie auch immer bin ich irgendwie auf die alte Verfassung gekommen *so*

Oh danke. Ich sollte doch mal endlich zum Augenarzt gehen Wink
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#18
Zitat:

Pawel Axelrod
Unterhauspräsidium
Koskow


Reichsgerichtsgebäude
Koskow
z.Hd. der Reichsgerichtspräsidentin
Frau Dr. Irina Dustowa

Verfassungsänderung

Sehr geehrte Gospoia Dustowa,

im Rahmen der Verfassungsänderung wird es, im Falle der Annahme der neuen Verfassung über eine gewisse Zeit mit dem Wahlgesetz zu einer "Nonkonformität" mit der V. Verfassung kommen. Die neue Verfassung schreibt eine Wahlperiode von 3 Monaten vor, das alte Wahlgesetz noch von 2 Monaten.
Das Gesetz wird sofort, nach der Annahme und Ratifizierung der Verfassung geändert.
Darüber wollte ich sie nur informieren.

hochachtungsvoll

Pawel Axelrod
Unterhauspräsident
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#19
Zitat:

Schreiben der Reichsregierung

an dasReichsgericht

Sehr geehrte Gospoia Dr. Dustowa

ich bitte das hohe Gericht die Zarenwahl vom 31.10.2008 (Quelle )
zu annulieren, da keiner der Kandidaten, gemäß der Verfassung §3. 6 (d) die Mehrheit erlangen konnte.
Auf den gekührten Sieger "Nikolaus von Stanislav-Krolock" entfielen 5 ja und 5 nein Stimmen, was keine absolute Mehrheit ist.

hochachtungsvoll

Pawel Axelrod
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#20
wartet
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