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[Aussprache] Wahlgesetz
#1
Dieses schreiben kam vom Gericht:


Zitat:
[Bild: untitled4up6.jpg]

Sehr geehrter Herr Premierminister,

heute wurde mir zur Kontrolle das bereits unterzeichnete Wahlgesetz vorgelegt. Leider muss ich feststellen, dass es in einer Passage der Verfassung widerspricht:

Paragraph 2, Absatz 3a - Wahlen werden verschoben, bis ein Wahlleiter gefunden ist.
Dies widerspricht der Verfassung in sofern, als dass diese alle 2 Monate eine Wahl fordert ohne Ausnahme. Zwar wird auf ein Wahlgesetz hingewiesen, aber dennoch wird eindeutig in der Verfassung die Legislaturspanne angegeben. Daher ist das Wahlgesetz hier nachzubessern.

Ich bitte Sie, diesen Umstand innerhalb eines Monats zu beseitigen. Nach Beendigung des Monats wird das Wahlgesetz ansonsten für nichtig erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Reichsgerichtspräsidentin


Da ich ungern erneut die Verfassung abändere, schlage ich vor, erneut das Wahlgesetz zu ändern und zwar wie folgt:

§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle zwei Monate Oberhaus- und Unterhauswahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung des Unterhauses einen Wahlleiter eine Woche vor Beginn der Listenaufstellung.
(a)Sollte sich kein Wahlleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können so wird die Wahl für die Zeit der Findung eines Wahlleiters verschoben.
...

zu

§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle zwei Monate Oberhaus- und Unterhauswahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung des Unterhauses einen Wahlleiter eine Woche vor Beginn der Listenaufstellung.
(a)Sollte sich kein Wahlleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können, so amtiert der Wahlleiter der letzen Wahlen. Ist dieser dazu nicht imstande, so ernennt die Regierung einen.
#2
Wir müssen auch eine neue Regelung treffen, dass stehts alle 151 Sitze besetzt sind, da es oftmals vorkommt, dass, wenn aufgerundet wird, es mehr Sitze gäbe.

Oder aber, dass auch Sitze wegfallen können, wenn es nicht anders geht. Ansonst ist unser Auszählsystem da etwas hinderlich
#3
Dann wäre ich dafür sogenannte Überhangmandate einzuführen. Zudem bestehen wir auf einer Mindestwahlbeteiligung. Es kann nicht sein, dass mehr als die Häfte der Wahlberechtigten nicht wählt. Vielleicht würde auch eine Art Werbekampagne etwas bringen.
#4
Man kann die Bürger ja nicht zum Wählen zwingen. Und von einer Mindeswahlquote halte ich auch nichts, dass würde nichts ändern.

Ja Überhangmandate, das wäre sie beste Lösung. Dann bekommen die Parteien die z.B. 25,6 Sitze haben 26
#5
Die VSLA würde die Einführung von Überhangmandaten begrüßen.
#6
Nun gut, dann scheinen wir bei den Überhangmandaten wenigstens auf einen Nenner zu kommen. Dennoch halte ich so etwas wie eine mindeste Wahlbeteiligung für wichtig.
#7
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Nun gut, dann scheinen wir bei den Überhangmandaten wenigstens auf einen Nenner zu kommen. Dennoch halte ich so etwas wie eine mindeste Wahlbeteiligung für wichtig.

Nun weder VU, noch VSLA noch Gourowitsch haben Wahlwerbung gemacht. Es liegt wohl eher an den Parteien dafür zu sorgen das die Bürger wählen gehen. Eine Quote lehne ich ab, das ist Unsinn. sonst wählen wir ja ewig.
#8
Nun ja, ob wir Wahlwerbung machen oder nicht, dass wird nicht viel ändern. Lediglich die Liste Gourwitch unterliegt größeren Schwankungen, anosnten bleibe die Simmen für die ARP und die VU immer gleich. Viele die im Oberhaus sitzen haben gar kein Interesse an einer Wahl für das Unterhaus, sie fühlen sich nicht vertreten von irgendeiner Partei. Da liegt das größte Problem. Das könnte man lösen, indem es eine Partei für eben diese Menschen gibt, oder aber man schafft eine Quote, damit gewählt wird damit es eine Regierung geben kann.
#9
Nun es gibt mindestens 5-6 Bürger die faktisch keine mehr sind weil sie nicht mehr da sind. Ziehen sie die ab und schon haben wir 50% Wahlbeteidigung.
Dazu kommt eine ungültige Stimme die nicht zur Wahlbeteidigung gewertet wurde.
#10
Ein Mindesquorum ist vollkommener Unsinn, da es zum einen zum absoluten Stillstand führen kann und zum anderen vollkommen antidemokratisch ist.
Es ist augenscheinlich die bewusste demokratische Entscheidung eines jeden, dass er oder sie lieber zu Hause bleibt und nicht an den Wahlen teilnimmt. Das bedeutet eben auch Demokratie.
  


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