21.04.2008, 18:45
§1(4) Man kann Waffen halten?
[Aussprache II] Waffengesetz
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21.04.2008, 18:45
§1(4) Man kann Waffen halten?
21.04.2008, 18:46
Ja, natürlich halten.
Halten im Sinne von tragen, besitzen, mit sich führen
21.04.2008, 18:58
Bizarre Formulierung...
21.04.2008, 19:20
Haben sie das noch nie gehört? Die Waffenhaltung oder das Halten von Waffen ist XY nicht gestattet.
21.04.2008, 19:38
Generell "halten" tut man nur lebendiges. Unter Waffenhaltung versteht man allerhöchstens wie man eine solche anfasst.
21.04.2008, 19:42
Soll ich es streichen?
21.04.2008, 19:45
Mir egal, formulieren Sie es von mir aus um, Waffenhaltung ist kein Begriff aus der Beamtensprache.
*so* Hüstel. *so*
21.04.2008, 19:48
Zitat: Waffengesetz
22.04.2008, 22:18
nun?
24.04.2008, 20:42
Nun gut, in der Form werde ich jedenfalls nicht dagegen stimmen.
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