14.04.2008, 15:50
Diese würde ich gerne ändern
zu
Zitat:§8 Sonstiges
(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
(3)Das Rederecht muss beantragt werden.
zu
Zitat:§8 Sonstiges
(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus jederzeit das Rederecht.
(2)Personen die in (1) nicht genannt sind, müssen es beantragen.
(3)Das Rederecht gilt nur einmal pro Aussprache.