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Die UVNO diskutiert derzeit darüber, ob Andro instabil ist und ob man "seine Besorgnis" ausdrücken soll.
Dreibürgen steht zu uns und wirft die Schuld den Seperatisten und den dostarusichen Agenten vor, allerdings sind derzeit einige Staaten scheinbar vollkommen verwirrt und halten Andro für instabil und sehen auch erneut die Gefahr des Bürgerkrieges!
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Wir haben doch Bürgerkrieg oder wie nennen Sie das?
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Wir haben alles unter Kontrolle, sagen sie das denen.
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Habe ich getan, aber das wirft man uns ja nicht direkt vor. Man denkt eher, wir gehen gegen wehrlose Nomaden vor.
Auch wird die UVNO wohl die nächsten Stunden ihr "Bedenken" gegen die Lage in Andro veröffentlichen
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Was soll man auch anderes von der UVNO erwarten?
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Stimmen Sie nachfolgendem Beschluss über die Einrichtung einer Hohen Kommission für Menschenrechte und Entwicklung sowie der Bestellung von Vermittlern der UVNO zu? Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert fünf Tage.
Zitat:
Einrichtung der Hohen Kommissionen für Menschenrechte und Entwicklung sowie Bestellung von Vermittlern der UVNO
I Hoher Kommissar für Menschenrechte
§1 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte prüft die Einhaltung von in der Verfassung verankerten Menschenrechten in den Staaten der Welt. Zudem befasst er sich mit der Aufedeckung von Völkermorden.
§2 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
§3 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.
II Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen
§4 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen beobachtet die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung von Staaten mit Hilfe des Entwicklungsindex. In Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat gibt er den Staaten Ratschläge.
§5 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen berichtet der Vollversammlung monatlich über seine Arbeit.
§6 Der Hohe Kommissar für Entwicklungsfragen wird von der Vollversammlung mit den gleichen Amtszeiten, unter den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie das Generalsekretariat gewählt. Der Hohe Kommissar ist zusätzlich Delegierter seines Landes, hat jedoch keinen Zugang zum Generalsekretariat.
III Diplomatisches Personal der UVNO
§7 Das diplomatische Personal der UVNO unterstützt den Generalsekretär in seiner Rolle als Chefvermittler bei der Lösung von Konflikten und der aktiven Wahrung des Friedens in der Welt mit diplomatischen Mitteln.
§8 Das Generalsekretariat ernennt die Diplomaten der UVNO mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vollversammlung. Das Generalsekretariat legt am Ende seiner Amtszeit Rechenschaft über die Tätigkeit des diplomatischen Personals der UVNO ab.
§9 Das diplomatische Personal der UVNO kann aus jedem Mitgliedsland stammen. Es kann nicht zugleich die Delegiertenschaft seines Landes übernehmen.
§10 Das diplomatische Personal bespricht sich mit dem Generalsekretariat in einem abgeschlossenen Bereich, besitzt jedoch weder Zutritt zur Vollversammlung noch zum Generalsekretariat.