13.03.2008, 23:36
Zitat: Die Duma gibt bekannt:
Hiermit wird der Ausnahmezustand und der Kriegszustand über ganz Andro verhängt.
Absofort gelten folgende Ordnungen
-Ein Versammlungsverbot für alle illegalen Parteien und Vereine oder Vereinigungen
-ein Versammlungsverbot für mehr als 3 Personen
-eine Ausgangssperre von 20:00 bis 8:00 (ausgenommen Polizei, Feuerwehr, Militär, Regierung, Rettungsdienste, Notdienste)
-Personen die sich verdächtig machen, werden festgenommen
-Versammlungen legaler Parteien und Vereine müssen dem Innenministerium gemeldet werden, ohne eine Genehmigung ist eine Versammlung nicht erlaubt
-legale Parteien haben das Recht sich in geschlossenen Räumen zu treffen
-das Postgeheimnis (Verfassung §1. (6))wird außer Kraft gesetzt
-die Versammlungsfreiheit (Verf. §1. (12) wird außer Kraft gesetzt
Die Armee und die Polizei sind per Gesetz dazu befugt, die -Ordnung in Andro wieder herzustellen.
Jeder der Widerstand leistet oder den Anordnungen der Ordnungskräfte nicht nachkommt, macht sich strafbar.
Der Einsatz von Schusswaffen sowie die Anwendung oder Androhung von Gewalt durch die Polizei oder die Armee sind in Bedarfssituationen genemigt.
Die Reichsregierung