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[OIK und UVNO] News
#61
Zitat:Original von Thor Hellbørg
Die Verhandlungen in Pottyland zwischen UVNO-Generalseketärin Maya Mausal und Lady Enigma aus Aquatropolis wurden heute erfolglos beendet.

Im anfänglichen Verlauf der Gespräche erklärte sich Aquatropolis noch bereit, in Zukunft auf Atomwaffen zu verzichten, biologische Waffen nur zur Verteidigung und chemische Waffen nur gegen bewaffnete Verbände einzusetzen. Des Weiteren wollte man Kontrollen von zivil genutzten Atomenergie-Anlagen gestatten. Nach diesen leichten Annäherungen der Parteien, divergierten die Meinungen leider zusehends.

Letzten Endes nahm Aquatropolis die Restriktionen gegenüber den Unterzeichnern der UVNO-Resolution wieder auf. Zugeständnisse seitens des Seereiches würden nur auf einen Monat befristet bleiben, wenn bis dahin nicht ein neues Angebot "mit einem vernünftigen Mandat" und der "Garantie der Sicherheit vor weiteren Provokationen von Seiten (der) Mitgliedsstaaten" vorliege, so Enigma.

Laut der Vizediktatorin seien die Folgen der Sanktionen in Aquatropolis kaum noch spürbar, weshalb von deren Seite kein dringender Handlungsbedarf mehr bestehe. Stattdessen würden die Handelsbeschränkungen schon bald auf die verantwortlichen UVNO-Mitgliedsstaaten zurückfallen, da in Aquatropolis viele, für die restliche Welt essenzielle Güter produziert würden.
Um welche ominösen Güter es sich dabei handelt und wie das Seereich so problemlos das umfangreiche Importembargo zahlreicher bedeutender Industriestaaten kompensieren kann, behielt Enigma für sich.

Die UVNO weiß nicht, inwiefern die internationale Staatengemeinschaft ausgerechnet von Lieferungen nur aus Aquatropolis abhängig sein sollte. Das Generalsekretariat ist jedoch nach wie vor sehr verärgert darüber, dass sich Aquatropolis nicht an die vereinbarte Informationssperre während der laufenden Gespräche gehalten hat. So tauchten neben einer Pressemitteilung mit aktuelle Diskussionspunkten auch ein aquatropolianischer Gesandter im UVNO-Gebäude in Droch Aimsir (Tir Na nÒg) auf, der sehr genau über die Dialoginhalte Bescheid wusste.

Die UVNO-Vollversammlung berät sich zur Zeit über die nächsten Schritte und ob weitere Verhandlungen unter diesen Bedingungen sinnvoll sind.
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#62
Zitat:

Gerne.
Nun, werter Minister, ich hörte, dass Sie jüngst entgegen der Verfassung gehandelt haben und die Duma außen vor gelassen haben, indem Sie erst keine Abstimmung in dieser zwecks der UVNO beantragt haben.
Ich weiß, es ist ein bürokratischer Weg und manchmal ist die Verlockung groß, schnell und eigenmächtig zu handeln, doch brauch ich Ihnen ja nicht sagen, dass das so nicht geht.

Bitte, nehmen Sie Stellung dazu.


1. Es gab eine Abstimmung.
2. Ist das nicht Ihr Problem und sie haben keinerlei Recht sich da einzumischen
3. Wurde bisher immer so verfahren
4. Fragen sie mal den Premierminister.
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#63
Ich fürchte, es ist meine Pflicht mich einzumischen, sofern es verfassungswidriges Handeln gegeben haben sollte.
Waren Sie es nicht, der Herrn Pietarow sagte, Sie seien sein Vorgesetzter und nicht die Duma.
Die Abstimmung erfolgt erst, nachdem es Protest gegen Ihre Eigenmächtigkeit gab, richtig?
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#64
Zeigen sie mir das Gesetz, das Ihnen Kompetenzen hierzu gibt.

Und zu Ihrer Information, ja ich bin Herrn Pietrovs Vorgesetzer.

Da Herr Pietrov seit langer Zeit selbst eigenmächtig handelte dürfte dies kein Thema sein, da der Befehl dem entsprach, was die Mehrheit der Duma befürwortete, nämlich das was zwei Fraktionen wolllen. Somit dürfte eine Abstimmung ja klar gewesen sein.
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#65
*so* redet bitte im Büro des Ministerds weiter, hier gehts um die UVNO*so*
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#66
Zitat:Erste Konvention über Menschenrechte

Die unterzeichnenden Nationen,

eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,

verpflichten sich

zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.



Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.

Ich empfehle die Unterzeichnung seitens Andro unter dieses Dokument.
Derzeit wird auch über eine zweite Konvention beratschlagt, u.a. unter meiner Initiative, da die erste Lücken aufweist.

Unterschrieben wurde sie u.a. von

VG
Wolfenstein
Narapul
Tír na nÒg
Fuchsen
TROPICALI
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#67
Wie schön
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#68
Die UVNO hat sich für ein Veto gegen Dschanabth entschieden
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#69
Zitat:§3.1 der Antrag

Der Aufnahmeantrag hat formell im öffentlichen Forum der UVNO stattzufinden.
Der Aufnahmeantrag hat zu beinhalten:
- Name des Staates,
- Internetadresse des Staates,
- gültige und funktionierende Rückantwortadresse
-kurze Begründung des Beitrittswunsches.

Die UVNO möchte den letzen Punkt gerne einbringen. Ich wäre dafür. Bitte in die Duma zur Aussprache
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#70
1. Wie stehen wir zur UVTO die von der UVNO gegründet werden soll. Ich finde die Idee sehr gut.

Zitat:Resolution über wirtschaftliche Zusammenarbeit


Präambel

In dem Willen ihre Zusammengehörigkeit auch im Bereich des wirtschaftlichen Sektors zu demonstrieren und das Wohl der Nationen zu stabilisieren, sowie sich gegenseitig wirtschaftliche Hilfen zu leisten, verabschieden die Mitgliedsstaaten der Vollversammlung nachfolgende Resolution:

1. Ziele
(1) die Schaffung eines Wirtschaftsraumes zwischen den Unterzeichner-Staaten dieser Konvention.
(2) die Gründung einer Organisation für Welthandel als Forum für internationale Handelsinteressen.

2. UVNTO
(1) Die United Virtual Nation Trade Organisation (UVNTO) ist eine Unterorganisation der UVNO.
(2) Die Unterzeichner-Staaten entsenden je einen Delegierten zu ihrer Vertretung in die UVNTO. Der Delegierte muss nicht mit dem Vertreter in der Vollversammlung identisch sein.
(3) Die Sitzungen der UVNTO werden vom Generalsekretariat vorbereitet und geleitet.
(4) Die UVNTO verabschiedet bei ihrem ersten Zusammentreten eine eigene Geschäftsordnung, die ihr Handeln näher festlegt.

3. Zölle und andere Handelshemmnisse
(1) Zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten die Zölle untereinander abzubauen.
(2) Zölle gegenüber Nichtmitgliedsstaaten bleiben davon unberührt.
(3) Weitere Handelshemmnisse wie Einfuhrbeschränkungen durch Kontingente, ausländische Waren, diskriminierende Waren und ähnliche Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Wirtschaft abzielen, sollen ebenfalls unter den Unterzeichner-Staaten abgebaut werden.
(4) Über finanzielle unterstützende Maßnahmen entscheiden die Mitglieder der UVNTO im Einzelfall. Die Einrichtung von Wirtschaftsfonds ist möglich.

4. Handel
(1) Dem internationalen Handel zwischen den Unterzeichner-Staaten dient die UVNTO als Forum. Weitere Details regelt die Geschäftsordnung der UVNTO.

5. Assoziierungsabkommen
(1) Drittstaaten haben die Möglichkeit mit der Gemeinschaft der Unterzeichner-Staaten ein Assoziierungsabkommen abzuschließen, welches ihnen Sonderkonditionen im Handel mit den Unterzeichner-Staaten einräumt.
(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung der UVTO.


2. Narapul will in der UVNO gegen uns vorgehen, weil wir angeblich internationales Luftrecht brechen. Desweiteren erkennt uns das Land nach wie vor nicht an.


3. Die UVNO diskutiert über Vannenheim. Irkanien ist dort einmarschiert, nachdem das Land began in sich zusammenzubrechen. Sozusagen, ein "faled state"
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