Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Listenaufstellung
#1
Nach der Auflösung des Parlamentes durch den Zaren sind Neuwahlen erforderlich.
Alle Parteien oder Einzelbewerber können hier bis zum 14.08.2007 ihre Listen einreichen.
----------------------

Hiermit reiche ich die Liste der Fraktion Guorwitsch ein:

Liste Guorwitsch
1. Lev Guorwitsch
Zitieren
#2
Liste ZNPA
I. Nikolaus Bailow

*so* bin wieder im Lande! Wink*so*
Zitieren
#3
Wahlgesetz

§1.Präambel
(1)Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht und Wahlsystem im gesamten Reich auf allen Ebenen.

§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle drei Monate Unterhauswahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet eine Woche dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung des Unterhauses einen Wahlleiter eine Woche vor Beginn der Listenaufstellung.
(a)Sollte sich kein Wahlleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können so wird die Wahl für die Zeit der Findung eines Wahlleiters verschoben.
(b)Der Wahlleiter darf kein Mitglied der Regierung sein.
©Die Stimmen werden an die Wahlurne per PN gesendet.
(d)Wahlzettel sind ungültig, wenn sie die Anzahl der Stimmen überschreitet oder sonst wie verändert wurden. Es sind die vorgegebenen Wahlzettel zu verwenden.

§3. Listenaufstellung
(1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau sieben Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl.
(4)Folgende Listen sind zulässig:
-Parteienlisten
-Einzelkandidaten
-Sammellisten von Einzelkandidaten(5)Unzulässig ist die Kombination von Einzelkandidaten und Parteienlisten sowie Sammellisten und Parteienlisten.

§4. Wahlvorgang
(1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau sieben Tage.
(2)Sie endet am siebten Tag nach Wahlbeginn.
(3)Nach Wahlende teilt der Wahlleiter die Ergebnisse mit.
(4)Einzug in das Unterhaus erhalten Parteien die mindestens 5% und Einzelkandidaten die mindestens 3% der Stimmen haben.
(5)Stimmen werden immer ab der Hälfte nach der Kommastelle aufgerundet. (2,5 = 3; 2,4 =2 )
(6)Das Unterhaus hat sich wie in der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Unterhauses zu konstituieren, jedoch spätestens 4 Tage nach der Wahl.

§5. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
-------------------------------

Die Aufstellung dauert von heute dem 8.8. bis zum 15.8.


Liste SDPA
1.Gregori Brylinski
Zitieren
#4
Der Zar hat meine Person zum Wahlleiter ernannt. Ich führe alles absofort durch.

Listen:

Zitat:Liste Guorwitsch
1. Lev Guorwitsch
Zitat:Liste ZNPA
I. Nikolaus Bailow
Zitat:Liste SDPA
1.Gregori Brylinski

Dauer der Listenwahl: 8.8.-15.8.

Wahldauer: 15.8.-22.8.
Zitieren
#5
*so* Listenaufstellung, nicht Listenwahl Wink *so*
Zitieren
#6
Liste KDPA
I. Lucius Leninov
Zitieren
#7
Zitat:Wahlgesetz

§1.Präambel
(1)Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht und Wahlsystem im gesamten Reich auf allen Ebenen.

§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle drei Monate Unterhauswahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet eine Woche dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung des Unterhauses einen Wahlleiter eine Woche vor Beginn der Listenaufstellung.
(a)Sollte sich kein Wahlleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können so wird die Wahl für die Zeit der Findung eines Wahlleiters verschoben.
(b)Der Wahlleiter darf kein Mitglied der Regierung sein.
©Die Stimmen werden an die Wahlurne per PN gesendet.
(d)Wahlzettel sind ungültig, wenn sie die Anzahl der Stimmen überschreitet oder sonst wie verändert wurden. Es sind die vorgegebenen Wahlzettel zu verwenden.

§3. Listenaufstellung
(1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl.
(4)Folgende Listen sind zulässig:
-Parteienlisten
-Einzelkandidaten
-Sammellisten von Einzelkandidaten(5)Unzulässig ist die Kombination von Einzelkandidaten und Parteienlisten sowie Sammellisten und Parteienlisten.

§4. Wahlvorgang
(1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.
(2)Sie endet am fünften Tag nach Wahlbeginn.
(3)Nach Wahlende teilt der Wahlleiter die Ergebnisse mit.
(4)Einzug in das Unterhaus erhalten Parteien die mindestens 5% und Einzelkandidaten die mindestens 3% der Stimmen haben.
(5)Stimmen werden immer ab der Hälfte nach der Kommastelle aufgerundet. (2,5 = 3; 2,4 =2 )
(6)Das Unterhaus hat sich wie in der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Unterhauses zu konstituieren, jedoch spätestens 4 Tage nach der Wahl.

§5. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
[Bild: ivansignatur.png]


Hiermit Endet die Listenaufstellung, aufgrund des neuen Wahlgesetzes.

Senden sie bitte folgenden Wahlmschlag korrekt und unverändert an "Wahlurne"

Zitat:II. Unterhauswahl des Zarenreich Andro
_______________________________

Sie haben eine Stimme, bitte vergeben sie diese für eine Liste.

[_]Liste Guorwitsch
1. Lev Guorwitsch


[_]Liste ZNPA
I. Nikolaus Bailow


[_]Liste SDPA
1.Gregori Brylinski

[_]Liste KDPA
I. Lucius Leninov
Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste