15.01.2008, 16:54
*so* dann formolier es lieber so...also:
Was sagt ihr dazu?
*so*
Zitat:(10) Tod und Folter
(a) Folter als Methode der Beweisfindung ist bei Strafe verboten.
(b) In schwerwiegenden Fällen, wie Hochverrat und Mord, kann das Gericht den Verurteilten zum Tode verurteilen.
Dem Zaren bleibt das Recht vorbehalten, Begnadigungen auszusprechen, die eine Freilassung, Strafmilderung oder Strafumwandlung mit sich ziehen.
Was sagt ihr dazu?
*so*