15.01.2008, 13:10
Dies ist der Vorschlag seiner Hoheit, dem Knza von Korgowska
Er hat das Wort
Zitat:(10) Tod und Folter
(a) Folter als Methode der Beweisfindung ist bei Strafe verboten.
(b) In schwerwiegenden Fällen, wie Hochverrat und Mord, kann das Gericht den Verurteilten zum Tode verurteilen.
Dem Zaren bleibt das Recht vorbehalten, Einspruch gegen ein Todesurteil einzulegen, damit dieses aufzuschieben und nach einer Revision des Verfahrens kann die Todesstrafe, wenn die Richter milderne Umstände sehen, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt werden.
Er hat das Wort