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[Ausprache] Trennung von OH und UH
#61
Er wird die Hoheit wieder haben, jedoch sollte er nicht befugt sein während seiner UH zeit den Truchsess zu entlassen oder ihm ins Werk zu pfuschen.
#62
Also nochmal: Der Adel ist im Oberhaus vertreten, das Volk im Unterhaus. Das Oberhaus dient laut Verfassung genauso wie das Unterhaus für die Gesetzgebung, aber ich denke das kann man meist dem Volk überlassen. Wir greifen erst dann ein, wenn Gefahr für Staat und Gesellschaft bestehen
#63
Zitat: Gesetz zur Trennung der Stände und der Gewaltenteilung

Präambel
Dieses Gesetz beschreibt die Gewaltenteilung der Duma und die Trennung zwischen Adligen und Bürgerlichen Parlamenten

§1. Das Oberhaus
(1)Die Duma teilt sich in das Ober und Unterhaus.
(2)Für das Oberhaus haben nur Adlige mit Provinz oder Gouvernemnetsherren Stimmrecht, wie vom Zaren dazu berufen wurden.
(3)Kein Bürgerlicher kann einen Sitz darin erhalten.
(4)Nur der Premierminister der bürgerlichen Regierung und der Unterhauspräsident und sein Stellvertreter haben dort Rederecht um für das Unterhaus zu sprechen. Es gibt keine Ausnahmeregelungen.

§2. Das Unterhaus
(1)Für das Unterhaus haben nur bürgerliche Personen das Stimmrecht, insofern sie ein Mandat haben.
(2)Adligen aus dem Oberhaus ist eine Teilnahme am Unterhaus untersagt, sie dürfen zu keinen Wahlen antreten, solange sie ein Lehen haben.
(3)Mit der Abgabe der Lehen kann ein Adliger für das Unterhaus kandidieren.
(4)Sollte ein Adliger wärend seiner Amtszeit seine Lehen wieder erlangen, so verliert er sein Mandat im Unterhaus.
(5)Nur der Zar und der Oberhauspräsident oder sein Stellvertreter haben im Unterhaus Rederecht um für den Adel oder das Oberhaus zu sprechen. Es gibt keine Ausnahmeregelungen.

§3. Majestäten und Hoheitenbeleidigung
(1)Der Zar, Knjaze und Boyaren sind Würdenträger des Reiches.
(2)Sie repräsentieren ihre Provinzen und Gouvernements.
(3)Die Beleidigung, Verunglimpflichung oder Rufmord an einem adligen Würdenträger wird mit 500 - 1000 ARW geahndet.
(4)Adlige müssen allerdings auch Kritik über sich ergehen lassen. Kritik ist keine Beleidigung.
(5)Nur der Zar genießt gesetzliche Immunität, ein adliger Würdenträger nicht.

§4. Gemeinschaft
(1)Adel und Volk verpflichten sich gemeinsam die Nation Andro gerecht, demokratisch und menschenwürdig aufzubauen.
(2)Der Adel hat das Volk zu schützen.
(3)Das Volk darf nicht als Untertanen oder Besitz des Adels verstanden oder so genannt werden. Dieses führt zu einer Geldstrafe von 500 ARW.

§5. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2)Die jeweiligen Häuser haben ihre Geschäftsordnungen an dieses Gesetz anzupassen.

Ich erinnere nochmal.
#64
Ich ereinnere mal daran
#65
Ich frage mich was die Tatsache das man Lehen hat oder nicht mit dem Adel zu tun hat und wann dann dieser Adlige im UNterhaus kandidieren kann?
#66
Zitat:Original von Dymko Semenov XXII.
Ich frage mich was die Tatsache das man Lehen hat oder nicht mit dem Adel zu tun hat und wann dann dieser Adlige im UNterhaus kandidieren kann?

Laut Verfassung können Adlige die Lehen oder Ämter haben nicht für das Unterhaus kandidieren.
#67
Also ich bin für diese Gesetze, Adel und Bürgertum sollten sich nicht in der Regierung vermischen
#68
Vor allem das jetzt schon wieder Leute im Unterhaus rumrennen und die Regierung beeinflussen .... :???:
#69
Namen wären nützlich
#70
Gibt es noch Meldungen?
  
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