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Ich sehe keine Veränderung.
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Die NA würde eine automatische Fortgeltung des bisherigen Haushalts bis zum Beschluss eines neuen Haushaltsplans begrüßen.
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Die konservative Fraktioin würde die Erstellung eines ordnungsgemäßen Änderungsgesetz der bisherigen Praxis, des Herumschmierens in einem Gesetz vorziehen.
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Zur NA: verstehe ich das so, dass dann theoretisch gesehen ein Haushalt von 2014 für die nächsten 10 Jahre gelten könnte? Sie wissen schon, dass das nicht möglich ist, aufgrund schwankender Einnahmen und nötiger Ausgaben.
Zur KP: das ist nicht vorgeschrieben. Bisher wurde das nach Situation und Fall gehandhabt. Ich erachte die aktuelle form der Änderung als passender, zumindest, wenn es um die Aussprache geht. Ich lege aber gerne noch ein Änderungsgesetz vor, wenn wir uns inhaltlich einig sind.
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Natürlich müsste man das entsprechend fortschreiben, Gospodin Kronskij. Aber ich sehe keinen Grund, warum dieser Fall eintreten sollte, innerhalb von 10 Jahren werden sich verschiedene Entwicklungen ergeben, denen man haushalterisch Rechnung tragen kann und will.
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Genau. Es wäre dann zu regeln, dass die Ausgaben fortgeschrieben werden, die Menge der Ausgaben also immer gleich bleibt. Das Geld wäre ja durch neue Einnahmen dann wieder verfügbar...
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Nun normalerweise steigen die Einnahmen und Ausgaben aber von jeder Legislaturperiode (eigentlich von Jahr zu Jahr, so gesehen bei uns alle 4 Monate). Ich glaube daher, dass das kaum möglich ist.
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Es soll ja auch bloß um ein Fortschreiben, nicht um einen Ersatz des Neubeschlusses gehen. Wenn die Föderationsversammlung nicht pünktlich beschließt, gilt der Haushalt so lange fort, bis ein neuer - passender - beschlossen ist. Nicht mehr und nicht weniger.