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[01-01-06042015] Haushaltsgesetz
#11
Halte ich für unklug. Dann könnte der nächste Haushaltsplan auch einfach nur aus Einnahmen und Ausgaben bestehen. Gewisse Vorgaben muss es geben.
#12
Der § 2 sollte folgendermaßen umformuliert werden:

"Der Haushaltsplan ist so aufzustellen, dass er die Einnahmen und Ausgaben des Staates, sowie die finanzielle Situation übersichtlich und verständlich darstellt. Die Aufstellung hat nach Ministerien getrennt zu erfolgen."
#13
Definiern sie mal "übersichtlich und verständlich". Ich erachte eine Grundvorgabe als nötig.
#14
Die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen in Gesetzen ist nun wahrlich nichts Neues. Und ob der Haushaltsplan übersichtlich und verständlich ist, entscheidet immer noch die Duma durch seine Annahme.
#15
:applaus:
#16
Naja, wenn der Finanzminister ihnen drei Zahlen nennt und es der Mehrheit reicht, wäre dass dann ein Haushalt?! Und drei Tage später sind wir pleite. Super Leistung. Wir brauchen Mindestangaben.

Alle Einnahmen
Alle Ausgaben nach Ministerien, Krediten, Sonstiges.

So einfach, aber gerne so kurz.


Gesetz über die öffentlichen Haushalte

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Aufstellung des Haushaltes und verpflichtet die Regierung diesen jede Regierungsperiode aufzustellen und öffentlich zu debattieren.

§ 1 Ablauf der Erstellung und Begutachtung des Haushaltes
(1) Die Regierung der Androischen Föderation muss spätestens nach 30 Tagen, ab der Vereidigung des Präsidenten, der Duma einen Haushaltsentwurf vorlegen.
(2) Sollte die Regierung dem nicht nachkommen, so kann ein Gericht Strafen oder Sanktionen gegen diese verhängen.
(2a) Bei Terminüberschreitung wird der Duma automatisch durch das Präsidium der letzte Haushaltsplan zur Debatte vorgelegt.
(3) Der Haushalt muss durch die absolute Mehrheit der Duma angenommen werden. Anschließend muss der Föderationsrat zustimmen.
(4) Sollte der Föderationsrat nicht sofort zustimmen, so ist für den gesamten Haushalt oder den umstrinnenen Punkt ein Vermittlungsausschuss anzurufen. Sollte binnen 14 Tage keine Einigung herbeigeführt werden, kann die Duma den Föderationsrat gemäß Verfassung überstimmen.
(5) Sollten die Beratungen über einen neuen Haushalt die Frit überschreiten, so gilt für die Dauer der Beratung der alte Haushalt weiter. Dies gilt auch für eine Ablehnung oder Versäumnis des Föderationsrates.
(6) Der Haushalt wird im Gesetzesblatt verkündet und im Ministerrat öffentlich zugängig gemacht

§ 2 Vergabe des Etats an die jeweiligen Ressorts
(1) Folgende Angaben müssen getätigt werden, wenn der Haushaltsplan erstellt wird und der Haushaltsplan muss wie folgt aussehen:
-Haushaltsplan für die Zeit vom Monat A bis zum Monat A+4
-Alle Einnahmen
-Alle Ausgaben mit Angabe der Ministerien, Behörden und Verwendungszweck
-Kredite
-Fonds
-Sonstiges


§ 3 Kreditaufnahme
(1) Die Regierung kann, zur Deckung der Ausgaben, Kredite aufnehmen.
(2) Die Nettokreditaufnahme darf pro Haushaltsplan nicht mehr als 5% des BIP betragen.
(3)Die Maximalstaatsverschuldung darf 100% des BIP nicht überschreiten

§4 Finanznotstand
(1) Sollte der gesamte Haushaltsentwurf oder ein Teilentwurf für ein Ressort nicht wie geplant von der Duma in der in § 1 festgelegten Form zustande kommen, so gilt der Finanznotstand.
(2) Der Finanznotstand wird automatisch durch die Zentralbank der Androischen Föderation (Staatsbank) festgestellt und verkündet.
(3) Für die Dauer des Finanznotstandes ist das Finanzministerium dazu berechtigt, die Gelder der staatlichen Fonds sowie der strategischen Finanzreserve zu nutzen, um den öffentlichen Dienst aufrecht zu halten.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
#17
Vielleicht sollten wir Grundregeln des Haushaltens benennen?

§ 1 klingt von der Überschrift her übrigens merkwürdig, als würde er nur aus Absatz 5 bestehen. Das Beschlussverfahren der Föderationsversammlung ergibt sich aus der Verfassung.
#18
Ich finde der Haushalt sollte nur Sache der Duma sein.
#19
Dann sollten Sie das bei der Verfassungsänderung einbringen, wasche Kollega.
#20
Besser so?
  


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