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[01-01-09042015] Verfassungsänderung
#21
Das Volk hat gerade die Verfassung geändert um nicht alle Naselang von Deputierten, wie jenen der DPA mit Volksabstimmungen belästigt zu werden. Die DPA ist offensichtlich nicht bereit die Verantwortung eines Deputierten zu übernehmen und will sich stattdessen hinter dem Volk verstecken. Dieses Verhalten ist eines Deputierten der Staatsduma unwürdig.

Und, dass sie es noch wagen auf angebliche liberale Traditionen zu berufen schlägt dem Fass den Boden aus und zeigt nur ihr verwestlichtes Gedankengut, Sie Sapadnik! Sie stehen doch im Solde Astors und des westlichen Auslands! Jetzt haben sie sich alle selbst demaskiert!
#22
Szenenapplaus aus den Reihen der Novaja Androija
:applaus:

#23
Hohn und Spott Rufe aus den Reihen der DPA zur KP. Jne Partei, die hier seit Jahren ohnehin ein Dauerschläfchen hält
#24
Die KP kann sich auch nur wiederholen. Ich habe meine Gründe klar dagelegt. Für die Alltagsgeschäfte sind die Abgeordneten da. Korrekt. Aber für eine so enorme Verfassungsänderung muss das Volk befragt werden. So ist es seit 5 Jahren der Fall. Wenn es eine redaktionelle oder kleinere Änderung wäre, füre ich dem Kollegen Kamow ja recht geben. Aber nicht bei einem so enormen Eingriff.

Ich hätte eine Frage zu 18,5 : "Keine Befragung soll aber die Funktionsfähigkeit der Regierung beeinträchtigen."

Kann man das bitte näher erläutern? Da könnte man ja meinen, dass das herbeizitieren eines Ministers schon die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.
#25
Deputati Kronskij,
es war fünf Jahre lang der Fall, weil es die Verfassung zwingend vorgeschrieben hat - das Volk aber hat das Mandat der Föderationsversammlung, im Moment der Duma, erweitert - ob diese das nutzen möchte, ist dann keine Frage, die mich betrifft.

Zu Ihrer Frage: Das würde sicher kein Gericht Andros gelten lassen, zumal es ja auch Vertreter für Minister gibt. Aber wenn die Duma einen Minister über Stunden und Tage an seiner Arbeit hindern oder ihn herbeizitieren würde, während eine Notlage seiner Aufmerksamkeit bedarf, ist das nicht im Interesse des Staates. Es geht hier aber auch um den Inhalt der Befragungen: Wir werden uns alle einig sein, dass es der Sicherheit Andros schaden würde, wenn der Verteidigungsminister in öffentlicher Sitzung alle Details der Landesverteidigung referieren sollte.
Letztendlich ist es wieder Sache des Gesetzgebers, Regeln aufzustellen, die diese Vorschrift konkret mit Leben füllen und abgrenzen.
#26
So unauffällig wie möglich arbeitete sich ein schweißgebadeter Mitarbeiter der Präsidialverwaltung eilig zu Präsident Demidow vor. Erst etwas konstatiert drein blickend wechselte Nikolai Demidows Ausdruck nach einen kurzen Wortwechsel zu einem sehr konsternierten Blick. Schaute man genauer hin, hätte man erkennen könne, dass Nikolai Demidow die Lippen zusammenpresste und sein Kiefergelenk hervortrat. Die gereichten Papiere zog Demidow dem Mann förmlich aus den Fingern. Dieser entfernte sich eiligst während Präsident Demidow erhob.

"Wasche Deputati, wie mir soeben mitgeteilt wurde sind die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen unvollständig. Ihnen werden sogleich die ergänzenden Unterlagen ausgeteilt, so dass sie nun über einen vollständigen Satz verfügen."

Mitarbeiter der Präsidialverwltung eilten durch die Reihen und teilten den Abgeordneten folgendes Dokument aus:

(16) Artikel 24 erhält folgende Fassung:

[doc]Artikel 24 – Der Föderationsgerichtshof
(1) In allen Angelegenheiten der Rechtsprechung ist der Föderationsgerichtshof als oberstes Gericht letzter Instanz zuständig. Seine Urteile und Rechtsauslegungen sind endgültig und binden die Organe der Föderation und der Subjekte.
(2) Jeweils ein Richter wird durch die Duma und den Föderationsrat, der Vorsitzende des Gerichtshofes durch den Präsidenten auf zwölf Monate bestellt. Die Richter werden durch den Präsidenten ernannt und vereidigt. In Fällen der Vakanz ist die Nachbesetzung durch das Organ durchzuführen, dem die Bestimmung des ausgeschiedenen Richters oblag. Der Vorsitzende wird durch den dienstältesten Richter vertreten.
(3) Für Angelegenheiten, die nicht die Verfassung betreffen und deshalb als Einzelrichtersache verhandelt werden, kann der Vorsitzende beigeordnete Richter am Föderationsgerichtshof berufen, die bereits Richter an untergeordneten Gerichten sind, in Verfassungsangelegenheiten entscheiden die Richter als Kollegialgericht mit der Mehrheit der beteiligten Richter, soweit kein Richter im Amt ist, können jedoch auch die beigeordneten Richter in ihrer Gesamtheit entscheiden.
(4) Jedermann kann sich mit der Behauptung, in seinen verfassungsmäßigen Rechten durch öffentliche Gewalt verletzt worden zu sein, an den Föderationsgerichtshof wenden, wenn keine andere Abhilfe möglich ist. Der Gerichtshof entscheidet durch verbindliches Urteil.
(5) Jeder Bürger kann die Verfassungsmäßigkeit eines föderalen Gesetzes, einer föderalen Verordnung oder eines Gesetzes oder einer Verordnung eines Subjekts vor dem Föderationsgerichtshof anfechten. Der Gerichtshof kann eine verbindliche verfassungsgemäße Auslegung vornehmen, Übergangsbestimmungen festsetzen und dem Gesetzgeber eine Neuregelung auferlegen oder das Gesetz für nichtig erklären. Dieser endgültigen und unanfechtbaren Entscheidung kommt Gesetzeskraft zu.
(6) Jedes Organ der Föderation oder ein Subjekt kann wegen der Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte durch ein anderes Organ oder Subjekt ein Organstreitverfahren anstrengen. Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren, die beklagte Partei zu einer Handlung oder Unterlassung zu verpflichten, die diese Verletzung beendet.
(7) Das Nähere wird durch ein Statut bestimmt, das der Föderationsgerichtshof sich selbst gibt.
[/doc]
#27
Ein "Ach ja..." entfährt dem Minister
Wasche Deputati,
Zweck dieser Ergänzung ist die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des FGH und die Klarstellung seiner Jurisdiktion nicht nur über Föderale Gesetze, sondern auch über die der Subjekte und die Verordnungen der Regierungen.
#28
Die DPA stimmt wie gesagt allen zu, jedoch sollte sich die Regierung und NA nicht davor scheuen, das Volk hier mit einzubinden. Eine Volksabstimmung erhöht die Legitimität. Bedenken sie, dass nicht am Volk vorbei regiert werden sollte. Eine Zustimmung der Duma wird die Zustimmung zur Verfassungsänderung ohnehin verstärken.
Die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Politikern ist wichtig und hebt die Stärke der Demokratie in Andro besonders hervor. Noch Stärker als sie anderswo besteht, wie z.B. Astor, dass ja als "Leuchtturm" für die Welt fungieren möchte.
Andro ist die demokratischste Nation dieser Welt. Das sollten wir auch bleiben.
#29
Hört hört!

:applaus:
#30
Anscheinend kennt die DPA eine Komparation von legitimieren. Legitimer als legitim gibt es nicht! Die Novaja Androija verwehrt sich solch einer unglaubwürdigen Darstellung: Die androischen Völker haben bereits die Duma legitimiert solche Änderungen vorzunehmen und nun reden Sie allen ernstes sich ein paar Monate danach erneut eine Legitimation einzuholen, die sie längst inne haben! Die DPA ist in ihren eigenen Vergangenheit gefangen und hält an vergangenen Burokratiemonstern fest, die längst besiegt sind. Als würde das nicht genügen versucht die DPA unter dem Deckmantel der Legitimierung durch eine erneute Volksbefragung dies zu verschleiern! Wann, wasche Deputati, wacht die DPA endlich auf und macht nicht mehr Politik an den Völkern vorbei, sondern nimmt deren Auftrag an.

Ist die DPA nicht Manns genug dies zu bewerkstelligen? Und weiter: Will die DPA wiederum die Völker zu den Urnen rufen, um zu entscheiden, was die DPA nicht in der Lage ist selbst zu entscheiden? Welch Geldverschwendung zettelt die DPA nur an? Für nichts und wieder nichts!
  
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