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UKAS No. 1048 - "Über die androische Garde"
#1
UKAS
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA

"Über die androische Garde"

In der Absicht, besonders verdiente Truppenteile der Streitkräfte auszuzeichnen, die lange militärische Tradition Andros hervorzuheben und der Bevölkerung ein Vorbild an vaterländischem Patriotismus zu geben, bestimme ich wie folgt:
  1. Jeder Truppenteil der Streitkräfte, dessen Führer Disziplinarbefugnis besitzt, kann zum Gardetruppenteil erhoben werden, wenn er sich in besonderer Weise um die Androische Föderation verdient gemacht hat.

  2. Die Kenntlichmachung eines Gardetruppenteils erfolgt durch die Aufnahme des Zusatzes "Garde-" in die offizielle Bezeichnung sowie durch die Verwendung des entsprechenden Emblems. Angehörige der bezeichneten Truppenteile stellen ihrem Dienstgrad den Ehrentitel "Garde-" voran. In Dienst- und Paradeuniform tragen sie das Gardeabzeichen.

  3. Über die Erhebung zum Gardetruppenteil entscheidet der Präsident der Androischen Föderation. Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsminister, der Chef des Generalstabs, die Oberbefehlshaber der Teilstreitkräfte und die Befehlshaber der Militärbezirke.

  4. Dieser Erlass tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.


[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=365] PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=354]
N. DEMIDOW

Koskow, Kreml
31. Januar 2015
N[sup]o.[/sup] 1048

  


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