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Nun, dann begründen Sie doch einmal die Klage ...
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Das ist nicht sache des Staatsanwaltschaft sondern des Gerichtes.
*so* Stimmt....die Reichsstaatsanwaltschaft muss nun selbst die Beweise etc. suchen laut Gesetz...es ist aber doch seltsam, sich selbst anzuklagen*so*
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Aus Mangel an Beweisen und persönlicher Befangenheit wird keine Anklage erhoben.
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*so* Und deshalb ist die Staatsanwaltschaft korrupt^^*so*