17.07.2015, 15:27
UKAS
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
"Über die föderale Gliederung"
In Übereinstimmung mit Art. 30, Absatz 2 der Verfassung der Androischen Föderation bestimme ich folgendes:
- zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung in den Provinzen arbeiten die regionalen Verwaltungsorgane mit denen ihnen übertragenen Rechten und Pflichten unter der Aufsicht der Föderationsregierung weiter,
- die Hauptstadt Koskow wird unter alleinige Verwaltung der Föderationsorgane gestellt,
- als Verwaltungsitz der Provinzialdirektion für die Provinz Mostowskaja in seinen derzeitigen Grenzen, aber ohne das Föderationsgebiet Koskow, wird Iwanopol bestimmt,
- diese Verordnung verliert ihre Rechtskraft, sobald durch die Föderationsversammlung ein Föderales Sondergesetz beschlossen wird, das Struktur, Zuständigkeiten und Organisation der Subjekte bestimmt sowie den Status der Föderationshauptstadt Koskow regelt.
- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
N. DEMIDOW
Koskow, Kreml
17. Juni 2015
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