18.08.2014, 19:35
Bekanntgabe des Wahlamtes
Hiermit wird bekannt gegeben, das gemäß Wahlgesetz § 6 (1) eine Volksinitiative zur "nukleare Bewaffnung der Föderalen Republik Andro" von der Duma abgelehnt wurde. Entsprechend WahlG § 6 (2) hat/haben der/die Antragsteller nun die Möglichkeit, binnen 10 Tagen (28.8.2014) die nötigen Unterschriften von mindestens 25% (Quorum) der wahlberechtigten Bevölkerung (HIDs) zu sammeln.
Die Sammlung geschieht durch den/die Antragsteller und wird am Ende zur Überprüfung dem Wahlamt vorgelegt.
Wird das Quorum von 25% der Stimmbürger erreicht, leitet das Wahlamt automatisch eine Volksabstimmung ein, die entsprechend einer Wahl (Ankündigung, Wahlregister) abläuft.
Die Sammlung geschieht durch den/die Antragsteller und wird am Ende zur Überprüfung dem Wahlamt vorgelegt.
Wird das Quorum von 25% der Stimmbürger erreicht, leitet das Wahlamt automatisch eine Volksabstimmung ein, die entsprechend einer Wahl (Ankündigung, Wahlregister) abläuft.
Koskow, den 18.8.2014