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[01-03-22022012] Änderung Polkonvention
#1
2. Änderungsprotokoll zur Konvention über die Polgebiete

Kapitel I

Art. 11 Abs. 1 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung:
Sofern eine gem. Art. 10 abgehaltene Inspektion oder Luftbeobachtung zu
dem Schluss kommt, dass gegen die Entmilitarisierung der Arktis oder der
Antarktis gem. Art. 3 oder gegen das Verbot der militärischen
Schifffahrt gem Art. 8 Abs. 2 oder dem Verbot des Abbaus der natürlichen
Ressourcen gem. Art. 7 dieser Übereinkunft verstoßen wird, dies
innerhalb des Hohen Rates gem. Art. 10 Abs. 1 S. 1 bzw. Art. 10 Abs. 4
S. 2 mindestens 14 volle Tage - gerechnet ab dem Zeitpunkt der
Information des Hohen Rates durch den Hohen Kommissar - diskutiert wurde
sowie eine weitere, nach der besagten Frist von 14 Tagen durchgeführte
Inspektion explizit - im Sinne einer Beantwortung mit Ja oder Nein - zu
dem Schluss kommt, dass der entsprechende Verstoß weiterhin besteht, so
ist es dem Hohen Kommissar erlaubt, ein Mandat zur Durchsetzung der
Entmilitarisierung der Arktis oder Antarktis oder des Verbotes der
militärischen Schifffahrt oder des Verbotes des Abbaus der natürlichen
Ressourcen mit militärischen Mitteln zu erteilen.

Kapitel II
Art. 14 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung:

(1) Diese Übereinkunft tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert wurde.
(2) Die Ratifikationsurkunden werden beim Internationalen
Hochkommissariat für die Polgebiete hinterlegt, welches hiermit zum
Depositar bestimmt wird.
(3) Nach Hinterlegung der fünften Ratifikationsurkunde und dem
Inkrafttreten des Vertrages für diejenigen Staaten, die bis zu diesem
Zeitpunkt die Ratifikationsurkunde hinterlegten, tritt diese
Übereinkunft für alle anderen Staaten mit Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde in Kraft.
(4) Der Depositar teilt denjenigen Staaten, welche bis zum Inkrafttreten
dieser Übereinkunft die Ratifikationsurkunde hinterlegten, das
Inkrafttreten dieser Übereinkunft mit.

Kapitel III

Art. 15 Abs. 3 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung:

Das Protokoll tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem es von mehr als
der Hälfte der Mitgliedsstaaten dieser Übereinkunft ratifiziert wurde
und entsprechende Ratifikationsurkunden beim Depositar hinterlegt
wurden. Der Depositar teilt jedem Mitglied dieser Übereinkunft das
Inkrafttreten eines Protokolls zur Änderung dieser Übereinkunft mit.

Kapitel IV

Art. 16 Abs. 2 der Konvention über die Polgebiete erhält folgende Fassung:

Sofern ein Mitgliedsstaat dieser Übereinkunft seine Eintragung bzw.
seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt
wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er als mit sofortiger
Wirkung aus dieser Übereinkunft ausgeschieden.

Kapitel V

Dieses Protokoll tritt gem. Art. 15 der Konvention über die Polgebiete in Kraft.

Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Deputati


auf Grund der bevorstehenden Auflösung und Inaktivität des Rates der Nationen sah sich die Polkommission gezwungen die Konvention so anzupassen, dass das Hochkomissariat und die Konvention auch ohne den RdN existieren können.
In Kapitel I handelt es sich eigentlich mehr um eine redaktionelle Änderung, da auf den falschen Artikel verwiesen wurde.
Kapitel II regelt, dass das Hochkommissariat nun Depositar der Ratifizierungsurkunden ist und nicht mehr der RdN.
Kapitel III behandelt das Inkrafttreten von Änderungs-/Zusatzprotokollen, so dass nun das Hochkommissariat alle Mitgliedsstaaten von Änderungen in Kenntnis setzen muss, was vorher natürlich auch der Fall war.

Am spannendsten ist sicher Kapitel IV. Vorher war in der Konvnetion geregelt, dass nur Staaten der Konvention beitreten können, die einen Abschnitt der Charta des RdN erfüllen, der wiederum auf die Völkerrechtskonvention verwiesen hat. Mit dem Wegfall des RdN wäre diese Formulierung nicht mehr nachvollziehbar gewesen, sodass wir uns entschlossen haben die Grundlage zum Eintritt, bzw. automatischen Austritt, direkt in der Konvention zu regeln.

Ich bitte daher um die Ratifizierung dieses Protokolls.
#3
Wasche Kolega,

ich stimme dem zu und habe keinen Aussprachebedarf.
#4
Gospodin President, wasche kolega,

ich stimme dem zu und sehe ebenfalls keinen Aussprachebedarf.
#5
Ich habe auch keine Einwände. Können wir dann abstimmen?
#6
Wasche Kolega,

Gospodin Markow? Die Anrede! Sie wissen bescheid.

Stimmen Sie der Änderung der Polkonvention zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#7
Stimmen Sie der Änderung der Polkonvention zu?

[51] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#8
Stimmen Sie der Änderung der Polkonvention zu?

[50] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#9
Stimmen Sie der Änderung der Polkonvention zu?

[25] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#10
Damit angenommen.
  


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