Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue außenpolitische Doktrin
#1
Die Regierung der Föderalen Republik Andro hat in seinem Kabinettsbeschluss folgende außen- und sicherheitspolitische Doktrin erarbeitet. Sie wurde von Ministerpräsident Isalowitsch in Auftrag gegeben und von diesem genehmigt.

Der Inhalt lautet wie folgt:


[brief_mpr]

Handlungsrichtlinien zur
außenpolitischen Praxis der Föderalen Republik Andro
unter der Exekutive Isalowitschs



Alles außenpolitische Handeln der Regierung der Föderalen Republik Andro fusst auf den nachfolgenden Grundprinzipien, deren Verpflichtung zur Einhaltung sich die Regierung der Föderalen Republik Andro selbstauferlegt.

1) Diplomatische Beziehungen
Handlungsmaxime allen staatlichen, außenpolitischen Handelns ist ein harmonischer Kontakte zu allen Vertragsstaaten sowie eine ausgeglichtene Politik gegenüber den Nationen dieser Welt. Die Föderale Republik Andro pflegt grundsätzlich zu allen Micro-Staaten dieser Welt, die sich zur Virtualität bekennen, ein freundschaftliches und friedliches Verhältnis. Im Vordergrund stehen hierbei kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen und Kontakte.

2) Sicherheitspolitik
Gemäß den Grundprinzipien der Verfassung der Föderalen Republik Andro verpflichtet sich die Regierung keinerlei Aggressionen zu schüren oder aufzubauen, noch solche zu initiieren. Dabei orientiert sich die Sicherheitsfrage Andros an einer strikten, wehrhaften, Neutralität und einer Politik der nicht-Intervention. Demzufolge erklärt die Föderale Republik seine Block- und Bündnissfreiheit. Über diese Aspekte hinaus strebt die Regierung keinerlei Eingriffe in fremde Interessenssphären oder Gebiete an. Im "Kriegsfalle" gilt das Neutralitätsgebot.

3) Staatsverträge
Vertragliche Beziehungen zu ausländischen Staaten genießen einen hohen Stellenwert. Getreu dem Grundsatz "pacta sunt servanda" erfordert der gegenseitige Vertragsschluss ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber dem potentiellen Vertragspartner sowie einer continuierlichen Beständigkeit. Dieses Erfordernis macht es nötig, daß vertragliche Beziehungen zu Fremdstaaten erst nach einer Existenz von mindestens 3 Monaten des Vertragsstaates manifestiert werden sollen. Für Erstkontakte zu neuen Staaten werden, falls beiderseits erwünscht, Exekutivabkommen zwischen den Regierungen vorgezogen. Völkerrechtliche Grundlagenverträge können diesen nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit folgen.

[/brief_mpr]

Damit werden die Breschnew-Doktrin erweitert, ergänzt oder abgeändert.
Andros außenpolitischer Friedenskurs soll nach den letzten Ereignissen nochmal verdeutlicht und vertieft werden. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen gelegt. Dadurch sollen andere Völker besser verstanden und auf sie individuelle eingegangen werden und zum Anderen fördert eine gute Handelspolitik ein friedliches Zusammenlegen durch eine wirtschaftliche Interdepenzend, die Konflikte unmöglich machen soll.
Weiterhin senkt die Regierung die Zeit für Neustaaten für deren außenpolitische Anerkennung von 12 auf drei Monate und führt erstmal die Möglichkeit der Exekutivabkommen zwischen den Regierungen, ohne Parlamentszustimmung, d.h. ohne völkerrechtliche Bindung ein. Sie sollen als erste Vertrauensbeschlüsse beide Signarstaaten langsam zusammenführen.
Zur Sicherheitspolitik sei gesagt, dass sich Andro nun definitiv zu einer Block- und Paktfreiheit bekennt, sowie seiner militärischen Neutralität.
Jedoch nimmt sich Andro ganz klar das Recht, seine Hoheitsgebiete zu schützen.

Gibt es dazu Fragen?
Zitieren
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste