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[Volksabstimmung] RdN Beitritt/ UVNO Austritt
#1
Volksabstimmung über den Beitritt der Föderalen Republik Andro zum Rat der Nationen und den Austritt aus der UVNO

Durch die Initiative der Duma wird hiermit gemäß Verfassung und Wahlgesetz eine Volksabstimmung eingeleitet.

Die Volksabstimmunge zum RdN finden Sie hier

Die Volksabstimmung zur UVNO finden Sie hier

Dauer der Abstimmungen: 5 Tage

Wahlamt
Koskow 27. Juli 2010
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#2
Aktuelle Wahlbeteidigung RdN Abstimmung: 27 %
Aktuelle Wahlbeteidigung UVNO/OIK Abstimmung: 32%
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#3
Aktuelle Wahlbeteidigung RdN Abstimmung: 53 %
Aktuelle Wahlbeteidigung UVNO/OIK Abstimmung: 53%
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#4
Aktuelle Wahlbeteidigung RdN Abstimmung: 58 %
Aktuelle Wahlbeteidigung UVNO/OIK Abstimmung: 58%
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#5
Aktuelle Wahlbeteidigung RdN Abstimmung: 63 %
Aktuelle Wahlbeteidigung UVNO/OIK Abstimmung: 63%

Die Abstimmungen enden morgen um 20:30 Uhr.
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#6
Amtliches Ergebnis zur Volksabstimmung über den Beitritt der Föderalen Republik Andro zum Rat der Nationen und den Austritt aus der UVNO und OIK

Hiermit wird das amtlich gültige Wahlergebnis der Volksabstimmung vom 27. Juli 2010 bekannt gegeben.

1. Auf die Abstimmung über den Beitritt zum RdN wurden 13 Stimmen abgegeben.
Das Wahlamt stellt fest, dass die Abstimmung damit gültig ist.

Mit Ja Stimmten 8 Bürger, das entspricht 61,5% der Wähler und 42% der Bürger
Mit Nein 4, dass entspricht 30% der Wähler und 21% der Bürger.
Es Enthielten sich einer, was 7% entspricht oder 5% der Bürger.

Das Wahlamt stellt fest, dass sich keine absolute Mehrheit von mindestens 11 Bürgern oder über 50% der Bürger fand.


2. Auf die Abstimmung über den Austritt aus der UVNO und der OIK wurden 13 Stimmen abgegeben.
Das Wahlamt stellt fest, dass die Abstimmung damit gültig ist.

Mit Ja Stimmten 11 Bürger, das entspricht 84,6% der Wähler und 57,8%% der Bürger
Mit Nein 2, dass entspricht 15% der Wähler und 10% der Bürger.

Das Wahlamt stellt fest, dass sich eine absolute Mehrheit von mindestens 11 Bürgern oder über 50% der Bürger fand.

Feststellung:
Es ist damit beschlossen, dass die Regierung durch die Bevölkerung befugt wurde, Maßnahmen zum Austritt aus der UVNO und der OIK zu treffen.

Das Ergebnis ist hiermit rechtskräftig und gültig, gemäß Verfassung und Wahlgesetz sind alle staatlichen Institutionen daran gebunden.


Wahlamt
Koskow 1. August 2010
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#7
Naja ein halber Erfolg, aber es ist dennoch sehr bedauerlich, dass wir nicht dem RdN angehören. Stellt sich die Frage, ob die Regierung hier nicht hätte mehr dafür werben sollen.
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#8
was hat der RdN denn bisher für uns getan??
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#9
Er kann schlecht etwas FÜR uns tun, wenn wir nicht Mitglied sind.
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