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[Aussprache] Tehuri
#1
Zitat:
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Tehuri und dem Zarenreich Andro

Präambel
Die beiden vertragsschließenden Parteien gehen mit diesem Vertrag den Weg der bilateralen Beziehungen für Frieden, Wohlstand und gute diplomatische Beziehungen ein.
Sie bemühen sich um den Erhalt des Friedens und den Ausbau der Kontakte.


§1. Annerkennung
(1) Das Zarenreich Andro und das das Königreich Tehuri erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte, souveräne Staaten an.
(2) Die bestehenden Grenzen werden als unverletzlich und unveränderbar angesehen.
(3) Beide Staaten erheben keine Ansprüche auf das Territorium des anderen.

§2. Botschaften
(1) Beide Staaten vereinbaren den Austausch von Botschaftern.
(2) Den Botschaftern werden Botschaftsgebäude zur verfügung gestellt.
(3) Botschafter, deren Personal und die Botschaft genießt diplomatische Immunität.

§3. Neutralität & Status
(1) Beide Staaten garantieren, dass sie keinen kriegerischen Akt gegen die andere Partei planen oder führen werden, weder direkt noch indirekt.
(2) Beide Partein versichern, dass sie keine Dritten zu einem Krieg gegen die jeweils andere Partei aufrufen oder unterstützen werden.
(3) Beide Staaten steht es frei, dem anderen Staat auf dessen Bitte Hilfe in Form von Hilfsgütern oder humanitären Aktionen zu leisten.
(4) Beide Parteien stehen der jeweils anderen stehts neutral gegenüber, der Status wird mindestens auf neutral gesetzt.

§4. Innenpolitik
(1) Beide Staaten mischen sich nicht in die Innenpolitik des jeweils anderen ein, es sei denn, es ist erwünscht.
(2) Beide Staaten veranlassen die Förderung des Tourismuses zwischen den beiden Staaten.
(3) Beide Staaten beschließen die Förderung von Schüler- und Studentenaustauschprogrammen.

§5. Strafverfolgung
(1) Beide Staaten beschließen eine Zusammenarbeit in der Strafverfolgung.
(2) Beide Staaten verpflichten sich zum Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen.
(3) Beide Staaten verpflichten sich, vom Vertragspartner gesuchte Straftäter an diese auszuliefern, sofern es sich nicht um eigene Staatsbürger handelt und kein Strafverfahren im eigenen Land gegen die Personen läuft. Straftäter, denen der Tod oder die Folter droht, werden nicht ausgeliefert.
(4) Beide Staaten verpflichten sich, Staatsbürger des jeweils anderen nicht an Dritte auszuliefern.

§6. Wirtschaft
Beide Staaten beschließen im Rahmen der jeweiligen nationalen Bestimmungen und der jeweiligen Wirtschaftslage, dem Handel mit der jeweils anderen Partei förderlich zu unterstützen.

§7. Sonstiges
(1) Dieser Vertrag tritt mit der beidseitigen Ratifizierung und Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von zehn Tagen gekündigt werden.
[/quote]

Endlich kam ein Vertrag mit Tehuri zustande.
Das Land ist demokratisch strukturiert und sehr weltoffen.

Daher bitte ich den Vertrag anzunehmen.

Und zwar schnell, sie wissen sicher wieso Wink
#2
Ich möchte das Hohe Haus bitten diesen Vertrag anzunehmen. Besonders im Bereich der Strafverfolgung, wird es sicherlich eine sinnvolle Zusammenarbeit geben.
#3
Unsere Zustimmung ist gesichert.
#4
Unsere ebenfalls.
#5
Wir stimmen, wie Tehuri., ab
  


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