28.05.2008, 23:11
Zitat:GRUNDLAGENVERTRAG
ZWISCHEN DEM ZARENREICH ANDRO UND DEM ERANISCHEN REICH
§ 1 Vertragsparteien
Die vertragsschließenden Parteien sind das Zarenreich Andro und das Eranische Reich.
§ 2 Diplomatischer Status
Die Vertragsparteien heben ihren diplomatischen Status auf mindestens neutral an.
§ 3 Kriegsverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Konflikte ohne Waffengewalt oder deren Androhung zu lösen.
§ 4 Achtung der Grenzen
Die Vertragsparteien achten die territoriale Integrität des jeweils anderen. Ohne die Zustimmung der Regierung des jeweils anderen darf kein Eingriff durch militärische oder sonstige Sicherheitskräfte erfolgen.
§ 5 Reisefreiheit
Den Bürgern der Vertragsparteien ist es ohne Einschränkungen erlaubt, das Hoheitsgebiet der beiden Vertragsparteien zu betreten und zu verlassen, sofern dabei kein Verstoß gegen nationale Gesetze vorliegt.
§ 6 Kultureller Austausch
Die Regierungen der Vertragsparteien bemühen sich, die internationale Zusammenarbeit durch kulturelle Projekte zu stärken.
§ 7 Vertragskündigung
Dieser Vertrag kann einseitig binnen zwei Wochen gekündigt werden.
§ 8 Geltungsdauer
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Geltungsdauer, die nur durch Kündigung gem. § 7 endet.
Stimmen sie mit
ja
nein
enthaltung
Dauer: 72h oder erreichen der absoluten Mehrheit