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Gastbeitrag in der Koskowskaja Gaseta
#1
Über die Besoldungs- und Ruhestandssituation im öffentlichen Dienst
von Prof. Dr. iur Dr. oec. Fjodor Andrejewitsch Michailow

Aufgrund des anhaltend starken Wirtschaftswachstum gehen die Erwerbslosenzahlen stetig zurück. Ebenso steigt das allgemeine Lohnniveau in der Privatwirtschaft beständig an.
Demgegenüber steht jedoch der öffentliche Dienst und die Beamtenschaft. Hier steigt die Besoldung nicht im gleichen Maße, wie in der Privatwirtschaft. Darüberhinaus bleibt die Höhe der Besoldung erheblich hinter den Zahlungen in der Privatwirtschaft hinterher.
Da der öffentliche Dienst und die Beamtenschaft einige Millionen Angestellte hat und damit in Andro, wie auch in anderen Staaten den größten Arbeitgeber stellt und angesichts nachwievor klammer Kassen ist dies zwar verständlich, jedoch hat dies gravierende Folgen für den öffentlichen Dienst.
Das durchschnittliche Beamtengehalt der Besoldungsgruppe D (allgemeine Beamtenschaft) beträgt höchstens 4000 ARW. Wenn man sich dies nun an zwei Beispielen verdeutlicht erkennt man die massiven Diskrepanzen:

Wird ein Rechtsassessor nach bestandenen Examen im Staatsdienst eingestellt, beträgt sein Einstiegsgehalt etwa 1000 bis 2000 ARW im Monat. Entscheidet sich jedoch der gleiche Volljurist zu einer größeren privaten Kanzlei zu gehen, so kann er mit einem Einstiegsgehalt von gut 3000 ARW und mehr rechnen. Also gut ein bis zwei Drittel mehr.

Ein Universitätsprofessor unterfällt ebenso, wie die ganze allgemeine Beamtenschaft der Besoldungsgruppe D. Dies bedeutet, dass dieser stets nur mit einem Höchstgehalt von 4000 ARW im Monat rechnen kann. Jedoch hat ein Universitätsprofessor immer auch eine zeitraubende Dissertation und Habilitation hinter sich, sodass wenn er mit seiner Lehre beginnt meist schon über 30 Jahre alt ist. Bei einem Absolventen, welcher um diese Zeit schon üblicherweise fünf Jahre Berufserfahrung aufweist, kann nun bereits mit etwa dem doppelten Gehalt (gut 7000 bis 8000 ARW) rechnen.
Diese Situation hat natürlich massive Auswirkungen auf die höhere Lehre und Forschung und schlägt so mittelbar auch auf die zukünftigen Absolventengeneration aus.

Das gleiche gilt auch für Ingenieure und weitere Berufsgruppen.

Demgegenüber stehen zwar die Aussicht auf eine lebenslange Festanstellung. Jedoch bedeutet dies auch wiederum den Verzicht auf Tarifrecht, der Verzicht auf Arbeitskampfmethoden und lebenslange Treue zum Dienstherrn etc. und im Rentenalter bekommt man eine eher kärgliche Rente. Denn diese speist sich aus den eingezahlten Beiträge, während der Jurist in der Wirtschaft auch im Alter gut von seinem Ersparten und der gesetzlichen Rente leben kann.
Diese Diskrepanzen haben massive Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und die Beamtenschaft.

Zum einen wird es immer schwerer angemessen qualifizierte und fachlich gute Absolventen zu gewinnen.
Zum anderen wird so eine effektive Bekämpfung der Korruption verhindert, denn eine so kärgliche Besoldung verleitet immer zu Missbrauch und eigenmächtiger Bereicherung.

Es bleibt also festzuhalten, dass eine Reform der Bezüge, welche diese auch gegenüber der freien Wirtschaft wettbewerbsfähig machen dringend geboten ist um eine effiziente und kompetente Verwaltung zu gewährleisten.
Ebenso ist eine Reform der Altersbezüge nötig um den Staatsdienern auch im Alter ein angemessenes Auskommen zu sichern. Als obersten Dienstherrn obliegt hier dem Staat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Diener.

Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Politische Ökonomie an der Universität Koskow und Leiter des Instituts für Politik und Ökonomie an der Universität Koskow
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