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Anzeige gegen Ekaterina Aleksandrowna Wolkonskaja
#1
Ich Alexandra Sachipasdowna Kolesnikow erhebe Anzeige gegen Ekaterina Aleksandrowna Wolkonskaja wegen folgender Tatbestände des Strafgesetzbuches:

Zitat:§ 27 Beleidigung
Die Beleidigung einer Person, einer Sache oder einer religiösen oder weltlichen Anschauung wird mit Geldstrafe bestraft.

§ 28 Verleumdung
Wer wider besseren Wissens, in Bezug auf einen anderen, eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Ansehen zu gefährden geeignet ist, wird mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen ist, mit einer Haftstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
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#2
Ich erweitere die Anzeige wie folgt:

§ 23 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen die Bevölkerung oder bestimmte gesellschaftliche Gruppen aufwiegelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert, wird mit Inhaftierung bis zu zehn Tagen bestraft, in besonders schweren Fällen nicht unter 15 Tagen bestraft.
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#3
[brief_rgp]


Sehr geehrte Frau Kolesnikowa,


da ein Staatsanwalt zur Zeit nicht in Dienst befindlich ist nehme ich mich dieser Angelegenheit an.
Ihrer Klage kann so leider nicht nachgekommen werden, da sie unbegründet ist. Sie müssen einen konkreten Tatbestand ausführen, der Ihrer Meinung nach rechtswidirg war.



Hochachtungsvoll,



[/brief_rgp]
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