25.10.2008, 13:45
Zitat:Vertrag über die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung
Präambel
Die hohen Vertragsstaaten Zarenreich Andro und Thochalien verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und im Justizbereich.
§1 Informationsaustausch
[1] Die Staaten verpflichten sich zum Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen.
[2] Erhält einer der beiden Staaten Informationen über gesetzeswidrige Handlungen im Vertragspartnerstaat, so müssen diese dem betreffenden Staat umgehend vorgelegt werden.
§2 Strafverfolgung
[1] Wird in einem der Vertragsstaaten eine Person, die in dem anderen Staat eine Straftat verübt hat gesichtet, ist diese Person umgehend festzunehmen und eine Nachricht darüber dem Partnerstaat mitzuteilen.
[2] Nach Ende der U-Haft oder nach spätestens 21 Tagen ist die Person an den betreffenden Staat auszuliefern.
[3] Hat die betroffene Person auch Straftaten in dem Land verübt, in dem sie festgenommen wurde, so wird dort zuerst der Prozess geführt, danach kann sie an das Heimatland ausgeliefert werden.
[4]Ausgeliefert werden nur die Bürger des jeweils anderen, aber nicht die, des eigenen Staates.
[5]Ausgeliefert werden keine Personen denen der Tod oder die Folter droht.
[6]Die Hohen Parteien beschließen außerdem, dass sie die Bürger des jeweils anderen nicht an Dritte sondern an ihr Heimatland ausliefern.
[7]Aufgrund nationaler Bestimmungen muss Thochalien keine androischen Bürger ausliefern, denen in Thochalien die Todesstrafe zustehen würde.
§3 Polizeieinsätze
Gemeinsame Polizeieinsätze sind mit beiderseitigem Einverständnis möglich.
§4 Juristischer Austausch
[1] Um die Rechtsprechung der Partnerstaaten kennen zulernen können die Staaten Juristenaustausche durchführen. Hierbei erhalten die Juristen durch Besuche von Verhandlungen Einblicke in das Rechtssystem des Gaststaates zu erfahren.
§5 Kündigung
Der Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen mit Begründung gekündigt werden.
Stimmen sie mit
ja
nein
enthaltung
Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit