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[Abstimmung] Geheimdienstgesetz
#1
Zitat: Geheimdienstgesetz

Präambel:
Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und den Aufbau des Geheimdienstes

§1. Aufbau
(1)Der Geheimdienst Andros wird mit GDA abgekürzt.
(2)Er hat seinen Sitz in Koskow.
(3)Der Leiter wird vom Innenminister ernannt und entlassen. Die Duma kann dem wiedersprechen. Der Leiter ist ernannt, bis der Minister einen neuen ernennt. Der Leiter des GDA kann nach eigenem Entscheid handeln.
(4)Die GDA ist der Verfassung und den Gesetzen Andros unterworfen.
(5)Der Innenminister kontrollieren den GDA. Die Duma kann einen Untersuchungsausschuss bei Verstößen einleiten.
(6)Es obliegt dem Leiter des Geheimdienstes, neue Mitarbeiter anzuwerben.
(7)Der GDA arbeitet unabhängig von allen anderen Staatsorganisationen- und Insititutionen. So auch von der Duma, die ihm legidlich ein Budget einräumen muss.
(8)Regierung, Duma und Zar können dem GDA Aufträge, nicht aber Weisungen erteilen.
(9)Sollte der GDA für unzureichend befunden werden, so kann die Duma mit 1/2 der Stimmen einer Kammer die Ernennung eines neuen Leiters erzwingen. Die Duma kann, sollte es zu einem öffentlichen Skandal kommen eine Untersuchung einleiten.

§2. Aufgaben
(1)Der GDA hat die Funktion eines In und Auslandsgeheimdienstes.
(2)Es schützt das Reich vor inneren Gefahren wie
-Sabotage
-Terrorismus
-Spionen
-Geheimnissverrat
-Hochverrat
-Landesverrat
(3)Es spürt Spione und Agenten anderer Länder auf.
(4)Die GDA darf im Innland nur zur Beschattung von Verdächtigen eingesetzt werden.
(5)Sie darf nur Staatsfeinde, Spioen und Terroristen überwachen.
(6)Im Ausland ist der GDA mit der Suche nach Informationen tätig, die für das Reich von Bedeutung sein könnten. Diese sind:
-feindliche Manöver
-Kriegsvorbereitungen anderer Staaten
-Allgemeine Informationen über andere Staaten
-Informationen über Armeen
-Informationen über die innepolitische Lage anderer Staaten
-Aufklärungsmissionen im Kriegsfalle
-Aufspüren von Geiseln
-Rettung von Geiseln

Ebenso wird der GDA zur Eliminierung feindlicher Ziele genutzt.

§3.Feststellung von Staatsfeinden
(1)Die Duma bestimmt, welche Kategorie von Personen und Objekten als staats und verfassungsfeindlich eingestuft werden.
(2)Staatsfeinde können Terroristen und Spione sein. Sie werden von der GDA gesucht und verhaftet.
(3)Verfassungsfeindliche Personen oder Organisationen werden von der GDA überwacht und die Informationen an die Polizei weitergeleitet.

§4. Zugang
(1)Zugang zum GDA haben
-GDA Leiter
-GDA Mitarbeiter
-Regierung
-Zar

§5. sonstiges
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Stimmen sie der Änderung des Geheimdienstgesetze zu?

ja
nein
enthaltung

Dauer: 72h oder erreichen der Mehrheit
#2
50x ja
#3
25x Ja
#4
mit 75 Stimmen angenommen
  


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