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V. Unterhauswahl
#31
Sie sind adlig haben aber keine Lehen oder sonstiges, also können sie kandidieren.

Solange er er Graf mit Lehen ist geht es nunmal nicht.
Wir sind ja keine konsitutionelle Monarchie.
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#32
Ihre Verfassung widerspricht dem Wahlgesetz...
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#33
Zitat:Original von Matwej Iwanowitsch Schenburkow
Ihre Verfassung widerspricht dem Wahlgesetz...
Hier widerspricht sich tatsächlich einiges.
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#34
Eigentlich nicht.
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#35
Jedenfalls die Beamten versuchen ihre eigenen Gesetze umzusetzen. Ich habe einen Leitantrag im Gericht eingereicht.
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#36
Ich verstehe sie nicht. Der Wahlvorgang beginnt mit der Listenaufstellung. Neubürger dürfen nunmal nicht wählen. Wir hatten es schonmal das dahergekommene wählten und dann mir nichts dir nichts verschwanten. Hätten sie einen Tag VOR der Listenaufstellung ihre Staatsbürgerschaft erhalten, dann hätten sie das Wahlrecht.

Tut mir leid, aber das ist ein Sicherheitsfaktor seitens Andros.
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