06.03.2008, 13:15
Ich schlage vor, weil es zu bürokratisch ist, dass wir folgenden Teil der Verfassung ändern
(6)UVNO und OIK
(a)Das Reich entsendet Delegierte in die UVNO und die OIK.
(b)Sie werden durch das Unterhaus gewählt und vom Zaren ernannt.
©Sie müssen alle Neuigkeiten, Abstimmungen und Berichte dem Außenministerium vorlegen.
(d)Entscheidungen über Abstimmungen oder Vetos innerhalb der UVNO und der OIK bedürfen der Zustimmung oder Ablehnung des Unterhauses.
(e)Delegierte die ohne die Zustimmung des Unterhauses handeln, sind zu entlassen.
zu
(6)UVNO und OIK
(a)Das Reich entsendet Delegierte in die UVNO und die OIK.
(b)Sie werden durch das Unterhaus gewählt und vom Zaren ernannt.
©Sie müssen alle Neuigkeiten, Abstimmungen und Berichte dem Außenministerium vorlegen.
(d)Entscheidungen über Abstimmungen oder Vetos innerhalb der UVNO und der OIK bedürfen der Zustimmung oder Ablehnung des Regierungskabinetts.
(e)Delegierte die ohne die Zustimmung der Regierung handeln, sind zu entlassen.
(f)Das Unterhaus kann jederzeit die Stellungnahme der Regierung zu einer Entscheidung verlangen und diese ggf. mit der Mehrheit der Stimmen ablehnen.
Damit beschleunigen wir die Entscheidung des UVNO Delegierten und geben zugleich der Regierung mehr Kompetenzen in der Außenpolitik
(6)UVNO und OIK
(a)Das Reich entsendet Delegierte in die UVNO und die OIK.
(b)Sie werden durch das Unterhaus gewählt und vom Zaren ernannt.
©Sie müssen alle Neuigkeiten, Abstimmungen und Berichte dem Außenministerium vorlegen.
(d)Entscheidungen über Abstimmungen oder Vetos innerhalb der UVNO und der OIK bedürfen der Zustimmung oder Ablehnung des Unterhauses.
(e)Delegierte die ohne die Zustimmung des Unterhauses handeln, sind zu entlassen.
zu
(6)UVNO und OIK
(a)Das Reich entsendet Delegierte in die UVNO und die OIK.
(b)Sie werden durch das Unterhaus gewählt und vom Zaren ernannt.
©Sie müssen alle Neuigkeiten, Abstimmungen und Berichte dem Außenministerium vorlegen.
(d)Entscheidungen über Abstimmungen oder Vetos innerhalb der UVNO und der OIK bedürfen der Zustimmung oder Ablehnung des Regierungskabinetts.
(e)Delegierte die ohne die Zustimmung der Regierung handeln, sind zu entlassen.
(f)Das Unterhaus kann jederzeit die Stellungnahme der Regierung zu einer Entscheidung verlangen und diese ggf. mit der Mehrheit der Stimmen ablehnen.
Damit beschleunigen wir die Entscheidung des UVNO Delegierten und geben zugleich der Regierung mehr Kompetenzen in der Außenpolitik