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[01-05-26092014] Rechtslage des Waffenstillstandsabkommens mit der ehemaligen Aurorianischen Konföderation
#1
Waasche Kolega,

gestern wurde durch einen Erlass von Präsident Matwenow das Waffenstillstandsabkommen mit der ehemaligen aurorianischen Konföderation aufgehoben. Da völkerrechtliche Verträge nur durch die Duma änder- oder kündbar sind, rate ich dringend dazu, mit der derzeitigen United Republic of Aurora in Kontakt zu treten, um mit dieser zu klären

1. ob sie die völkerrechtliche Nachfolge der Konföderation angetreten hat
2. ob das Waffenstillstandsabkommen weitehrin bestand hat
3. ob ein Friedensvertrag mit der Folgerung des status quo ante bellum angestrebt wird.

Man kann das Abkommen durchaus als obsolet betrachten, aber die Duma muss letztendlich darüber abstimmen.

Spasiba.
#2
Waschi Deputati,

es handelt sich lediglich um eine deklaratorische Feststellung, dass dieses Abkommen zu einem jetzt nicht mehr genau festlegbaren Zeitpunkt in der Vergangenheit aufgehört hat Rechtswirkungen zu entfalten, da der damalige Vertragspartner seine völkerrechtliche Existenz beendet hat.

Die Regierung strebt keine Kontaktaufnahme mit der sogenannten "United Republic of Aurora" an, da dessen heutige Regierung verantwortlich für den Aggressionskrieg gegen die Föderale Republik Andro im Herbst 2010 verantwortlich zeichnet. Eine diplomatische Aufwertung dieses Regimes wird daher nicht angestrebt.

Es bestehen zwischen der Föderalen Republik Andro und der sogenannten "United Republic of Aurora" keine vertraglichen Bindungen. Das bilaterale Verhältnis wird allein durch Völkergewohnheitsrecht bestimmt.
#3
Gospodin President,

dies wäre eine einseitige Feststellung. Insofern sich das neue Aurora als Rechtsnachfolger betrachtet, es ist imerhin das selbe Staatsvolk und Staatsgebiet, wäre diese Aufkündigung äußerst unvorteilhaft. De jure wäre mit dieser Aufhebung, in Ermangelung eines Friedensvertrags, der Kriegszustand wieder hergestellt. De jure. De facto natürlich nicht.
Ich bitte sie deshalb, dies genau zu prüfen. Uns wäre es sehr recht, wenn dies mit Aurora abgestimmt werden könnte. Nicht das hier ein einseitiger Vertragsbruch vorliegt.

Spasiba.
#4
Wasche Kolega,

gibt es weitere Meldungen hierzu? Sonst schlage ich eine Abstimmung vor.
#5
Stimmen Sie der Aufhebung des Abkommens zu?

[_] Da
[_] Net
[_] Wozderschanie

Abstimmungsdauer sieben Tage. Geben Sie ihre Stimmenzahl an.
#6
60x da
12x Wozderschanie
#7
71x Da
#8
Die Mehrheit wurde erreicht, die Änderung wurde somit angenommen. Die Sitzung ist geschlossen.
  


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