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Zuständigkeiten
#1
Ich hätte eine Frage: Laut §2. GerZuG sind die Provinzgerichte in Strafsachenzuständig, sind diese eingerichtet worden? Oder übernimmt hier der Föderationsgerichtshof auf Grund der Formulierung der Verfassung die Rechtsprechung?

Sollte es Provinzgerichtshöfe geben, muss ich dann vor dem klagen, in dem a) ich lebe, b) der Beschuldigte gemeldet ist oder c) die Straftat verübt wurde?

Ich danke ihnen für die Antworten.
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#2
Diese wurden bislang nicht von den Provinzen eingerichtet, daher ist der Föderationsgerichtshof für alles zuständig.

SimOff
Wobei faktisch durchaus Richter des FGH oder andere in den Provinzgerichten dienen könnten
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#3
Ich danke ihnen für die Auskunft.

SimOff
Ja ist ja eigentlich Ressourcenverschwendung, der FGH kann dafür ja gut und gerne zuständig sein. Ich wollte nur keine Klage schreiben, die dann solche Formfehler hat.
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