15.10.2013, 14:27
Ich hätte eine Frage: Laut §2. GerZuG sind die Provinzgerichte in Strafsachenzuständig, sind diese eingerichtet worden? Oder übernimmt hier der Föderationsgerichtshof auf Grund der Formulierung der Verfassung die Rechtsprechung?
Sollte es Provinzgerichtshöfe geben, muss ich dann vor dem klagen, in dem a) ich lebe, b) der Beschuldigte gemeldet ist oder c) die Straftat verübt wurde?
Ich danke ihnen für die Antworten.
Sollte es Provinzgerichtshöfe geben, muss ich dann vor dem klagen, in dem a) ich lebe, b) der Beschuldigte gemeldet ist oder c) die Straftat verübt wurde?
Ich danke ihnen für die Antworten.