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Dekret über die Tätigkeit ausländischer Firmen in Andro
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[brieffmin]

Dekret über die Tätigkeit ausländischer Firmen in Andro

Ausländische Unternehmen müssen sich gemäß des Wirtschaftsgesetzes für all ihre Tätigkeiten auf androischem Boden anmelden. Dies geschiet in Form einer Niederlassung oder Zweigstelle.
Weiterhin sind alle Unternehmen dazu verpflichtet sich an folgende Rechte zu halten:

-Einhaltung aller androischer Gesetze besonders des
-Steuergesetzes
-Wirtschaftsgesetzes
-Zollgesetztes
-Arbeiterschutzgesetzes
-der Ukas über die Verpachtung androischer Bodenschätze
-der Unterhaltung von mindestens 80% androischer Belegschaft
-Zahlung nach dem allgemein gültig und anerkannten androischen Tarifen

Alle weiteren Punkte sind mit dem Finanzministerium abzuklären.


Koskow, den 10.2.2012
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