06.05.2011, 09:52
[briefamin]
Reisewarnung, Einreiseverbot und Weisung an das diplomatische Personal
Hiermit ergeht folgende Weisung an alle diplomatischen Personen der Födereralen Republik Andro innerhalb der Büyük Sergiye:
-mit sofortiger Wirkung ist das gesamte Botschaftspersonal abzuziehen, das Gebäude ist zu Räumen, alle Akten sind mitzunehmen oder bei Verdacht des Eingriffs durch sergische Behörden zu vernichten.
-weiterhin sind alle androischen Bürger dazu aufzurufen, das Land zu verlassen.
Weiterhin erfolgt hiermit eine Reisewarnung in die Sergiye. Alle Bürger Andros sind dazu aufgerufen, das Land umgehend zu verlassen. Für ihre Sicherheit und einen rechtlichen Beistand kann die Föderale Republik nicht garantieren, da sich die Sergiye nicht an die rechtlichen Bestimmungen des Vertrags hält.
Personen mit sergischem Pass in Andro steht es frei, dass Land zu verlassen. Ihnen wird, auf Anfrage, politisches oder religiöses Asyl gewährt, falls sie in ihrer Heimat verfolgt werden. Ansonst besteht absofort ein Einreiseverbot für sergische Bürger, eine Außnahme bilden Asylsuchende.
Koskow, 6. Mai 2011
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Reisewarnung, Einreiseverbot und Weisung an das diplomatische Personal
Hiermit ergeht folgende Weisung an alle diplomatischen Personen der Födereralen Republik Andro innerhalb der Büyük Sergiye:
-mit sofortiger Wirkung ist das gesamte Botschaftspersonal abzuziehen, das Gebäude ist zu Räumen, alle Akten sind mitzunehmen oder bei Verdacht des Eingriffs durch sergische Behörden zu vernichten.
-weiterhin sind alle androischen Bürger dazu aufzurufen, das Land zu verlassen.
Weiterhin erfolgt hiermit eine Reisewarnung in die Sergiye. Alle Bürger Andros sind dazu aufgerufen, das Land umgehend zu verlassen. Für ihre Sicherheit und einen rechtlichen Beistand kann die Föderale Republik nicht garantieren, da sich die Sergiye nicht an die rechtlichen Bestimmungen des Vertrags hält.
Personen mit sergischem Pass in Andro steht es frei, dass Land zu verlassen. Ihnen wird, auf Anfrage, politisches oder religiöses Asyl gewährt, falls sie in ihrer Heimat verfolgt werden. Ansonst besteht absofort ein Einreiseverbot für sergische Bürger, eine Außnahme bilden Asylsuchende.
Koskow, 6. Mai 2011
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