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[Abstimmung] Änderung des Sonderistanzverfahrens
#1
Zitat:Sonderinstanzverfahren

Präambel
Dieses Gesetz regelt den Fall, dass eine staatliche Instanz beklagt wird, die sich selbst nicht belangen oder beschuldigen kann, durch eine andere ersetzt wird

§1. Ausfall
(1)Sollte ein Staatsanwalt beklagt werden und es keinen weiteren Staatsanwälte gibt, so ist dies ein Sonderinstanzverfahren.
(2)Sollte ein Richter belangt werden, und es gibt keinen weiteren Richter, so ist dies ein Sonderinstanzverfahren.
(3)Sollte gegen mehrere Richter in der höheren Instanz geklagt werden und das Gericht wäre so Tagungsunfähig, so ist dies ein Sonderinstanzfall.

§2. Sonderinstanzfall
(1)Wird das Gericht belangt, so dient die Duma als ordentliches Gericht und darf Urteile sprechen, nach einem Prozess, wie ihn die jeweilige Prozessordnung vorsieht.
(2)Ist die Staatsanwaltschaft belangt, so fungiert der Justitzminister als Kläger für den Staat.
(3)Der Dumapräsident bzw. Ministerpräsident ist jeweils der Vorsitzende für einen Prozess bzw. der Kläger für den Staat.

§3. sonstiges
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


Stimmen sie für die Änderung des Gesetzes zu?

Da
Njet
Enthaltung

Geben sie ihre Stimmzahl an

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
#2
30x Da
15 x Da (VU)
#3
Mit allen Stimmen: DA.
#4
Damit angenomen.
  


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