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[Abstimmung] Gesundheitsgesetz
#1
Zitat:Gesundheitsgesetz

Präambel
Dieses Gesetz regelt das Gesundheitssystem in Andro.

§1. Allgemeines
(1)Jedem Bürger, Einwohner und Menschen in Andro steht
eine Behandlung durch einen Arzt zu.
(2)Jeder Arzt muss einen Notfallpatienten sofort behandeln. Notfälle
sind niemals abzuweisen.
(3)Jeder Bürger hat das Recht auf eine freie Arzt und Krankenhauswahl.
(4)Die Standartkosten der Behandlung deckt in jedem Fall die
Krankenkasse. Zusatzleistungen die über die Behandlung über Genesung
hinausgehen sind selbst zu zahlen bzw. mit der Kasse abzuklären.
(5)In Andro muss sich jeder Bürger privat versichern. Staatliche
Versicherungen erhalten nur Beamte und Hilfsbedürftige. Näheres
regelt das Sozialgesetz.
(6)Alle Ärzte können Überweisungen zu anderen Ärzten ausstellen. Ohne
Überweisung muss der Patient eine Gebühr von 5 ARW zahlen.
(7)Das Gesundheitsamt untersteht dem Sozialministerium.
(8)Das Gesundheitsamt koordiniert alle gesundheitsrelevanten Fälle
und Themen und nimmt sowohl Beschwerden als auch Vorschläge an.

§2. Krankenhäuser
(1)Es sind in jeder Stadt ab 50.000 Einwohnern oder in Kreisen ab
40.000 Einwohnern oder in Gemeinden ab 30.000 Einwohnern
staatliche Krankenhäuser zu errichten.
(2)Bei (1) ist zu beachten, dass die Entfernung zwischen den Krankenhäusern
in urbanen Siedlungen mindestens 20km, außerhalb maximal 30 km betragen
darf.
(3)Jedes Krankenhaus muss mindestens 200 Patienten aufnehmen können.
(4)Jedes Krankenhaus ist rund um die Uhr offen.
(5)Krankenhäuser geben sich selbst eine Hausordnung.
(6)Krankenhäuser haben die Patienten mit allem nötigen zu versorgen.

§3. Hausarztpraxen/Zahnärzte
(1)Hausärzte und Zahnärzte können sich überall frei niederlassen.
(2)Dabei haben die Gemeinden und Kreisverwaltungen dafür zu sorgen, dass
die Anzahl der Ärzte und Praxen gleichmäßig verteilt ist.
(3)Ein Patient darf, wenn er einen Termin wünscht, maximal 2 Wochen
warten.
(4)Die Wartezeit bei Termin innerhalb der Praxis darf 45 Minuten nicht
überschreiten.
(5)Alle Haus und Zahnärzte führen ein Bonuscheckheft. Alle Patienten
die sich einmal im Jahr einer allgemeinen Voruntersuchung unterziehen
erhalten , wenn es zu größeren Eingriffen kommt, diese von ihrer
Versicherung zu 100% erstattet. Wenn auf die Dauer von 5 Jahren ein
Besuch fehlt, so verliert der Patient pro Jahr 20% Erstattungsbonus.
(6)Alle Personen unter 18 Jahren müssen zweimal im Jahr zum Zahnarzt und
einmal im Jahr zum Allgemeinarzt damit ihr Bonus wirksam wird.
(7)Pro 1000 Bürger sollte es einen Allgemeinarzt geben.

§4. Fachärzte
(1)Pro 3000 Bürger sollte es einen Facharzt geben.
(2)Zu Fachärzten kann man nur mit einer Überweisung durch ein
Krankenhaus oder den Allgemeinarzt, Ausnahmen sind Notfälle oder
Dauerpatienten.
(3)Fachärzte sind Ärzte für
-Urologie
-Gynäkologie
-Endologe
-Internist
-HNO-Arzt
-Augenarzt
-Lungenarzt
-Neurologe
-Röntgenarzt
-Gastrologe
-Herzspezialist
-Psychotherapeut.

§5. Sozialleistungen & Krankenkassen
(1)Sowie nicht anders vorgegeben, regelt das Sozialgesetz die
Leistungen an die Krankenkassen.
(2)Jeder Bürger und Einwohner Andros muss eine Krankenkasse haben.
(3)Ist er finanziell dazu nicht fähig oder weil er keine Arbeit hat,
so stellt der Staat die Behandlungskosten.
(4)Staatliche Behandlungskosten beinhalten nur die Mindestversorgung.
(5)Krankenkassen müssen alle vertraglich vereinbarten Kosten
der Patienten decken.

§6. Kur
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Kur, wenn ein Arzt dies
empfiehlt. Der Patient muss aber 10% der Kurkosten tragen.


§7. Altenpflege/Pflege von Bedürftigen
(1)Personen ab 60 die Pflegebedürftig werden, können in Altenheime
überstellt werden.
(2)Pro 10 zu pflegende Personen muss es einen Pfleger geben.
(3)Die Menschen sind würdevoll zu versorgen. Eine Unterversorgung
ist verboten.
(4)Pflegeheime werden sporadisch durch das Gesundheitsamt kontrolliert.
(5)Es ist zudem möglich, sich zu hause pflegen zu lassen. Hierbei sind
teilzeit oder vollzeit Pflegekräfte möglich.

§8. Sanitätsdienste
(1)Sanitätsdienste haben den Notruf 002.
(2)Ein Sanitätsdienst besteht immer aus einem Notarzt, einem Sanitäter
und einem Sanitätsassistenten.
(3)Sanitäter im Dienst mit Blaulicht haben generell vorfahrt.
(4)Sanitäter müssen jeden behandeln, der Hilfe benötigt. Die Personalien
sind nach der Behandlung einzuholen.
(5)Das Behindern der Arbeit von Sanitätsdiensten ist eine strafbare
Handlung, insofern sie absichtlich geschieht.


§9. Haftungen
(1)Ärzte müssen ihre Patienten vor gefährlichen Eingriffen darüber
Informieren, auch schriftlich. Ein Patient muss dem Eingriff zustimmen.
(2)Ereignet sich durch einen Arztfehler eine Komplikation so muss
der Arzt dafür aufkommen.
(3)Verursacht der Patient willendlich bei einem Eingriff Komplikationen
oder ist der Eingriff nicht nötig, d.h. vorgetäuscht, so muss der
Patient für die Schäden aufkommen.

§10. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


Sind sie für das Gesetz?

Ja
Nein
Enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
#2
84x ja
#3
Angenommen
  


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